Mordurteil aufgehoben

Mann erhält nun statt elf Jahren Haft Freispruch

Wien
09.01.2024 12:50

Ein 48-jähriger Mann ist Dienstagmittag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Beteiligung an einem versuchten Mord freigesprochen worden, nachdem er dafür im ersten Rechtsgang im Februar 2022 zu elf Jahren Haft verurteilt worden war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Jener Mann, der im Februar 2022 zu elf Jahren Haft verurteilt worden war, wurde nun am Dienstag freigesprochen. Er dürfte zu Unrecht verurteilt worden sein, wie sich herauskristallisierte, denn Staatsanwältin Kerstin Wagner-Haase akzeptierte die Entscheidung der Geschworenen. Sie gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab, der Freispruch ist damit rechtskräftig.

Applaus und Tränen
Die Entscheidung der Geschworenen fiel nicht einstimmig. Fünf verwarfen die Anklage, drei hatten sich demgegenüber von der Staatsanwältin überzeugen lassen, dass der 48-Jährige in das inkriminierte Mordkomplott eingebunden war. Die Angehörigen des Mannes, die gebannt auf die Urteilsverkündung gewartet hatten, reagierten mit Applaus und Tränen der Erleichterung auf den Ausgang des Verfahrens.

Der Prozess fand am Dienstag im Wiener Straflandesgericht statt. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Der Prozess fand am Dienstag im Wiener Straflandesgericht statt.

Neue Beweismittel
Aufgrund neuer Beweismittel hatte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt, entließ den Mann im Mai 2022 nach 18-monatiger U-Haft und ordnete eine erneute Verhandlung an. Im gegenständlichen Fall geht es um einen Mordanschlag in der Hippgasse in Ottakring am frühen Morgen des 20. November 2018. Dabei wurde ein Mann mit einem länglichen, rohrförmigen Werkzeug niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt, erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch. Der 48-Jährige geriet daraufhin in Verdacht, dem unmittelbaren Täter, der wegen versuchten Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, ein Honorar von 10.000 Euro überwiesen zu haben.

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Ich war im ersten Rechtsgang überzeugt, dass er es war. Ich bin es auch jetzt.

Staatsanwältin Kerstin Wagner-Haase

„Ich war im ersten Rechtsgang überzeugt, dass er es war. Ich bin es auch jetzt“, hatte Staatsanwältin Wagner-Haase in ihrem Schlussvortrag betont. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen, die den Angeklagten entlastet hätten, sei „ein wenig schmal“. Es handle sich „um ein ganz besonderes Verfahren“. Das Opfer des Mordanschlags habe „dank bester medizinischer Versorgung und ein bisschen wie durch ein Wunder überlebt. Aber sein Leben ist unwiederbringlich zerstört. Er ist durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen“. Der Angeklagte betonte abschließend: „Ich habe mit der Sache nichts zu tun. Ich bin unschuldig.“

Zur Aufhebung des Ersturteils und Wiederaufnahme des Verfahrens hatten neue Indizien geführt, die darauf hindeuteten, dass der 48-Jährige vermutlich vom Drahtzieher des Mordkomplotts bewusst falsch belastet worden war. Zwei Zeugen, die mit dem wegen Anstiftung zum versuchten Mord zu lebenslanger Haft verurteilten Drahtzieher Kontakt im Gefängnis hatten, behaupten, dieser hätte ihnen gestanden, er habe den 48 Jahre alten Mann aus Rache in die Sache mithineingezogen.

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Ich habe mit der Sache nichts zu tun. Ich bin unschuldig.

48-Jähriger, der nun freigesprochen wurde

Schwiegervater bestellte Mordanschlag
Wie die Ermittlungen nach dem Anschlag vom November 2018 ergaben, hatte der ehemalige Schwiegervater des niedergeschlagenen und lebensgefährlich verletzten Mannes den Anschlag bestellt - aus gekränkter Ehre, weil dieser ein außereheliches Verhältnis mit seiner Schwägerin eingegangen war und mit ihr auch noch ein Kind gezeugt hatte. Das passte dem türkischstämmigen Immobilienunternehmer, der die Ehe seiner Tochter arrangiert hatte, überhaupt nicht, er wollte den Ex-Schwiegersohn daher beseitigen lassen.

Zu diesem Zweck suchte er nach einem Killer, den er nach längerer Suche gegen ein entsprechendes Entgelt auch fand. Nachdem der Mordanschlag gescheitert war, konnten die dafür Verantwortlichen nach langwierigen Ermittlungen ausgeforscht und festgenommen werden. Der Ex-Schwiegervater des Opfers wurde im Oktober 2019 vom Wiener Landesgericht wegen Anstiftung zum Mord, der unmittelbare Täter im vergangenen Februar wegen versuchten Mordes verurteilt.

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