Eine 52-Jährige fuhr Ende Juli in Kirchberg in Tirol betrunken gegen ein Brückengeländer. Das Geländer stürzte in den Bach, umherfliegende Teile beschädigten auch andere Fahrzeuge und gefährdeten mehrere Personen. Die Frau musste für die Alko-Fahrt nun in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.
„Mir tut alles sehr leid“, gab die Oberländerin bei der Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht sichtlich kleinlaut und geknickt ein volles Geständnis ab und rechtfertigte ihre unrühmliche Alko-Fahrt damit, dass sie damals „eine familiär schwierige Zeit hatte“. Es sei ihr „schließlich einfach passiert“ und sie habe vor dem Einsteigen in den Pkw „nicht wirklich nachgedacht“. „Meine Mandantin hat sicherlich einen großen Fehler gemacht“, betonte auch ihr Verteidiger.
5000 Euro Teilschadenersatz für Verletzten
Insgesamt wurden bei dem Unfall Ende Juli, bei dem die 52-Jährige mit 1,8 Promille Alkohol im Blut von der Straße abkam und gegen ein Brückengeländer gekracht war, drei Personen durch umherfliegende Teile in Gefahr gebracht. Eine weitere Person, deren Auto die Frau zuvor gestreift hatte, erlitt eine Mittelhandfraktur. Beim Prozess entschuldigte sich die Angeklagte bei einem der Verletzten per Handschlag und überreichte ihm 5000 Euro als Teilschadenersatz.
Urteil bereits rechtskräftig
Richter Bernhard Rüßkamp wertete diese Gesten, ihr Geständnis und ihre bisherige Unbescholtenheit schließlich auch als wesentliche Milderungsgründe. „Dennoch reicht hier eine Geldstrafe von 960 Euro allein nicht aus“, sagte er und verhängte auch eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Letztere vor allem aus „generalpräventiven Erwägungen“, weil sich eben Alkohol und Autofahren nicht vertragen, so Rüßkamp.
Auch Verteidiger und Staatsanwalt hatten das zuvor nicht in Abrede gestellt. „Die Angeklagte wusste außerdem, dass sie nach dem Alkoholkonsum noch fahren musste“, betonte der öffentliche Ankläger. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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