Prozess am Landesgericht Eisenstadt: Der Angeklagte soll das Auto der Frau mit dem Hammer demoliert, sie mit dem Werkzeug bedroht und in den Schwitzkasten genommen haben. Die Folge des Gerangels: Teilabriss der Muskelsehne in der Schulter der Klägerin. Der Mann dementierte vollinhaltlich und präsentierte vor Gericht seine eigenen Thesen. Selten liefen Aussagen so diametral auseinander wie bei diesem ungewöhnlichen Beziehungskonflikt.
Es war von der ersten Sekunde an ein ungleiches Match, das am Landesgericht Eisenstadt ausgetragen wurde – gerade so, als würde sich der Fußballklub aus Kukmirn mit Real Madrid messen müssen. Der Angeklagte, 40, Monteur, war gegen die Klägerin, 51, Akademikerin, vom Anpfiff an chancenlos.
„Sie hätte ja einen Unfall haben können“
Seine Version des Tathergangs im Juni 2023: Er habe die Schlüssel vergessen und in der Nacht daheim im Mittelburgenland angeläutet. Weil die Frau „sein“ Auto, das auf sie angemeldet war, benutzt hatte, sei er zornig gewesen. „Es war noch nicht fertig repariert. Sie hätte ja einen Unfall haben können.“ Er habe sie aufgefordert, einen Kaufvertrag für dieses Auto zu unterschreiben. „Sie hat hämisch gelacht und wollte aus dem Haus gehen. Da habe ich mich in die Tür gestellt. Dann hat sie die Polizei gerufen und ins Handy geschrien, dass ich sie loslassen soll. Es gab keine Handgreiflichkeiten. Und auf ihr Autodach habe ich nur mit der Hand draufgeklopft.“
„Du lebst eh nicht mehr lang!“
Ihre Version, zitternd vorgetragen: Er habe um zwei Uhr Früh Sturm geläutet und sie begrüßt mit den Worten: „Die Habgier wird dich noch umbringen!“ Nächster Satz: „Du lebst eh nicht mehr lang!“ Ja, das mit dem Kaufvertrag stimme. Sie habe auch Ja dazu gesagt. „Aber nur, wenn er auch die Anmeldung und laufenden Kosten übernimmt.“ Daraufhin sei er in die Garage gegangen und habe ihren Wagen mit dem Hammer malträtiert. Sie sei nach oben gelaufen, er hinterher. „Er nahm mich in den Schwitzkasten und bohrte mir den Hammerstiel in den Hals. Bei Versuch, sich loszureißen, zog sich die Frau einen Teilabriss der Muskelsehne in der Schulter zu, Schmerzen hat sie heute noch.
Ein Unfall beim Mähen?
Er dazu: „Das ist ihr vielleicht beim Mähen mit der Motorsense passiert.“
Der zweifach einschlägig Vorbestrafte, der ohne Verteidiger erschienen war, hat nun drei Tage Zeit, gegen das Urteil – 12 Monate bedingt auf drei Jahre plus 2000 Euro Schadenersatz – zu berufen.
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