Gesetzes-Novelle

Stromversorgung wird in Tirol nun zum „Grundrecht“

Tirol
10.01.2024 14:00

Das Gesetz zur Stromversorgung wird beim „Tiwag-Sonderlandtag“ novelliert: „Das Auslaufen von Altverträgen ist kein Grund, den Strom abzuschalten“ - äußerte sich LH Anton Mattle. Die Strompreise und „Massenkündigungen“ der Tiwag sorgten in den vergangenen Monaten für viel Kritik.

Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat eine Novelle des Elektrizitätsgesetzes zur Sicherung der Grundversorgung beschlossen. Grund dafür: Niemandem soll der Strom abgedreht werden. „Das Auslaufen von Altverträgen ist kein Grund, den Strom abzuschalten“, meint LH Anton Mattle (ÖVP). Das Gesetz sehe vor, dass Kunden auch dann mit Strom beliefert werden müssen, wenn kein aktiver Stromvertrag vorliegt oder ein vertragsloser Zustand drohe.

FPÖ unterstützt Antrag und sichert 2/3-Mehrheit
Die Novelle soll auf die Tagesordnung des einberufenen „Tiwag-Sonderlandtags“ kommen. Dafür braucht es eine 2/3-Mehrheit, doch die FPÖ hat bereits zugesichert, die Regierung in ihrem Vorhaben zu unterstützen: Mattle und die Landesregierung haben „es offenbar schneller kapiert als gedacht, dass die Bemühungen der Opposition doch sinnvoll sind“, meint Landesparteiobmann Markus Abwerzger.

In den vergangenen Monaten hatte die Strompreispolitik der Tiwag laufend für Schlagzeilen gesorgt, zudem waren Gerichtsverfahren unter anderem aufgrund von Verbandsklagen anhängig. Nicht zuletzt deshalb, weil die Tiwag Kündigungen von Altverträgen aufgrund von Rechtsunsicherheiten verschickt hatte - gleichzeitig aber günstigere Neuverträge angeboten hatte. Die AK und die Opposition waren empört und sprachen von „Massenkündigungen“.

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