Eine Volksschullehrerin als öffentliche „Orgasmus-Päpstin“: Ist das erlaubt? Im öffentlichen Dienst gibt es besonders strenge Regeln und Vorschriften. Aber wie „brav“ muss eine Lehrkraft außerhalb des Schulgebäudes wirklich sein? Darf sie etwa Nacktfotos von sich veröffentlichen? Wir haben uns das Ganze für Sie näher angeschaut.
Wir vertrauen ihnen unsere Sprösslinge an und hoffen darauf, dass sie ihre Arbeit gut machen: Lehrer, allen voran Landes- bzw. Pflichtschullehrer. Auch wenn Landeslehrer auch immer die jeweilige Landessache sind: Generell gibt es bundesweit Gesetze und Vorgaben für den öffentlichen Dienst sowie auch einen „Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst“.
Und für die wichtigsten Fragen haben wir uns die österreichweit geltenden Regeln angeschaut - inklusive Thema Nacktfotos und Co.
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