Der Anlass war tragisch: Nach der tödlichen Bissattacke eines Hundes auf eine Joggerin in Naarn wurde das oberösterreichische Hundehaltegesetz überarbeitet. Nun liegt ein erster Entwurf vor: Sechs Rassen sollen als gefährlich eingestuft werden, für große Hunde spezielle Vorschriften gelten.
Im Unterausschuss des oberösterreichischen Landtags haben sich am Mittwoch die Parteien auf den Entwurf für ein strengeres Hundehaltegesetz verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe. Zudem dürften Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden erhalten.
Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“. Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen.
Konkret hieße dies, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis - sechs Stunden für kleine Hunde - auch einen Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Herrchen oder Frauchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft.
Maulkorb kann abgelegt werden
Zudem sei für jene sechs „gefährlichen“ Rassen ab dem 13. Lebensmonat des Tieres eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum geplant. Auf diese Verschärfung hatte vor allem die ÖVP nach dem tödlichen Bissangriff gedrängt. Allerdings soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, „auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen“.
Gemeinden bekommen mehr Handhabe
Generell soll aber auch den Gemeinden mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden, um besser für den Schutz der Bevölkerung sorgen zu können. Eine Voraussetzung dafür ist das Ermöglichen der Weitergabe von Daten bei einem „auffälligen“ Hund. So könne laut Novelle bei einem Umzug des Halters bzw. bei der Abgabe des Hundes an neue Besitzer sichergestellt werden, dass das Tier auch am neuen Wohnort als auffällig geführt werde. Neue Möglichkeiten will man zudem den Kommunen bei Belästigungen oder Bissvorfällen geben. Der Maßnahmenkatalog reiche vom Verbot einer Hundehaltung an bestimmten Orten, dem Untersagen bestimmter Personen, ein Tier zu halten, bis hin zur Abnahme des Hundes.
Beschluss vor dem Sommer
Eine Gruppe von Experten hat im Auftrag des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ) diese neuen Vorgaben erarbeitet. Ihr Entwurf wurde Mittwochvormittag von den Parteien im Ausschuss diskutiert, um daraus ein Novelle zu formulieren, die dann in die vierwöchige Begutachtung geht, bevor sie noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden soll. Lindner freute sich, dass alle Parteien sich auf den von ihm vorgelegten Entwurf „inhaltlich einigen“ konnten.
Man habe einen „erprobenswerten Kompromiss“ gefunden, meinte FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Die Vorgaben für die Hundehaltung nur an der Rasse festzumachen, hätte auch seine Partei kritisch gesehen. Die nun kommende Kombination, die auch Gewicht und Größe des Tieres berücksichtige, begrüßte er.
Die NEOS OÖ befürworten grundsätzlich die geplante Gesetzesverschärfung, denn die bisherigen Regelungen „waren viel zu lasch und aufgeweicht“. Jedoch stört die stellvertretende Klubobfrau Julia Bammer das Fehlen einer bundesweit einheitlichen Regelung. Der Entwurf sei daher eine wichtige Novelle „mit schmerzhaften Lücken“.
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