Nach Ermittlungen gegen Mode-Influencerin Chiara Ferragni wächst in Italien der Wunsch nach neuen, strengeren Regeln für geschäftige Instagrammer, TikToker & Co.
Sie sind meist beneidenswert jung, sexy und fesch (meist per Filter zusätzlich deutlich „verschönert“, verschlankt oder zumindest stark retuschiert), sind sportlich-aktiv, tierlieb, pflegen einen gesunden Lifestyle, schupfen Haushalt, Kinder und Job mit "links" und setzen sich oft auch „für den guten Zweck“ ein. Und alle Influencer haben noch etwas gemeinsam: sie feiern ihre Follower.
Das müssen sie auch, dies ist nicht nur reiner Fan-Liebe geschuldet. Blogger, Vlogger, Instagrammer und Co. neigen nicht nur zu teils übertriebener Selbstdarstellung, sie sind auch äußerst geschäftssüchtig. Pardon, geschäftstüchtig. Und viele verdienen gut. Richtig gut.
Selbstvermarktung mit Ziel einträglichen (Neben-)Erwerbs steht bei allen Trendsettern hoch im Kurs, gleich, ob sie für Mode, Sport, Videospiele, Make-up, Skinny Tea, plastikfreies Babyspielzeug, angesagte Reiseziele (natürlich in Verbindung mit kostenlosen Hotelaufenthalten mit allem Komfort und allen Extras vor Ort), tierversuchsfreie Kosmetik oder einen veganen, vegetarischen oder no-waste-Lebensstil werben.
Selbstmanagement ist ihr täglich Brot; Kooperationen mit namhaften Konzernen und trendy Start-ups sind längst Usus und viele Postings allein darauf ausgerichtet, Fans, Follower und (potenzielle) Kunden zum Kauf vorgestellter bzw. „in der Tagesroutine“ benutzter und gehypter Produkte zu animieren - oder selbst in den Genuss kostenloser Dienstleistungen, Produkte oder Urlaube zu kommen.
Doch nicht immer wird diese gleichsam effektive wie lukrative Geschäftspraktik auch gekennzeichnet. Nicht jede Werbung wird ausgewiesen, selbiges gilt für Kooperationen. Das soll nun zumindest in Italien bald der Vergangenheit angehören.
Nach dem Skandal rund um Mode-Geschäftsfrau Chiara Ferragni wegen unlauteren Wettbewerbs sollen nun härtere Regeln für Influencer gelten.
Die für Kommunikation zuständige italienische Behörde (Agcom) hat jetzt beschlossen, dass auch für Influencer grundsätzlich das Gesetz über audiovisuelle Mediendienste gelten soll, da sie wie andere Medien über Video-Sharing-Plattformen und soziale Medien audiovisuelle Inhalte erstellen, produzieren und verbreiten.
Influencern, die in ihren Videos nicht sofort ihre Werbung erkennbar machen, drohen eine Strafe von bis zu 600.000 Euro. Die Leitlinien gelten für jene Influencer, die unter anderem mindestens eine Million Follower auf den verschiedenen Plattformen erreichen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.