Kind sollte aufs „Gym“

Zeugnis gefälscht, Prozess geschwänzt: Verurteilt!

Kärnten
11.01.2024 12:00

Eine böse Überraschung wird jener Kärntner Vater erleben, der für seine kleine Tochter das Volksschulzeugnis gefälscht hatte, um sie ans Gymnasium zu bringen. Denn der Richter hielt auch seine Krankmeldung für den Strafprozess für falsch - und verurteilte den 40-Jährigen in Abwesenheit zu bedingter Haft.

Donnerstag, 10.30 Uhr am Klagenfurter Landesgericht. Im Saal 225 wartet man auf einen 40-jährigen Vater, der in seinem falschen Ehrgeiz das Töchterchen unbedingt auf ein Gymnasium hatte bringen wollen. Und, so die Anklage, ihre Zeugnisse der vierten Volksschulklasse gefälscht hatte, was Fälschung besonders geschützter Urkunden bedeutet und mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist!

Das Mädchen wurde nämlich in Deutsch und Mathematik nach dem Sonderpädagogischen Lehrplan beurteilt. „Und da reichen zwei Sehr gut nicht für die AHS“, erklärt der Direktor ihrer Volksschule. Also hatte der Vater die Zeugnisse kurzerhand so manipuliert, dass der Zusatz der Sonderpädagogik nicht mehr zu sehen war.

Aufgeflogen ist die Fälschung daher auch erst, als das Mädchen schon im Gynasium war. Und sich die Lehrer über den Wissens- und Entwicklungsstand wunderten. „Sie haben mich dann kontaktiert und so sind wir draufgekommen, dass das Zeugnis gefälscht war“, berichtet der Direktor weiter. „So etwas habe ich in meiner Laufbahn noch nie erlebt - auch wenn die Eltern schon sehr hartnäckig sind, wenn es um Noten und Gymnasialreife geht!“

Der Sessel des Angeklagten blieb am Landesgericht Klagenfurt zwar leer - ein Urteil gab‘s aber trotzdem! (Bild: Kerstin Wassermann)
Der Sessel des Angeklagten blieb am Landesgericht Klagenfurt zwar leer - ein Urteil gab‘s aber trotzdem!

Urteil ohne Angeklagten
Was sich der Vater bei seiner Handlung gedacht hat, erfährt man leider nicht. Denn er schwänzte den Prozess. Kurz vor dem Termin flatterte bei Richter Christian Liebhauser-Karl eine Krankmeldung ins Haus - allerdings für die vergangenen beiden Tage und mit Ausgehzeiten zwischen 10 und 12 Uhr. „Da hätte er auch zu Gericht kommen müssen“, befindet Herr Rat und macht in Abwesenheit des Angeklagten kurzen Prozess: drei Monate bedingt, nicht rechtskräftig. Die Vorstrafe sollte für Eltern (und Schüler) Abschreckung genug sein, sich an Zeugnissen zu vergreifen.

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