Wegen Vorgehen in Gaza
Israel: Völkermord-Klage ist „haltlos und absurd“
Israel hat vor dem Internationalen Gerichtshof den Vorwurf des Völkermords im Gaza-Krieg entschieden zurückgewiesen. Die von Südafrika erhobenen Vorhaltungen seien „haltlos und absurd“, sagte der israelische Vertreter am Freitag in Den Haag.
Die Opfer des Gazakrieges und das Leiden der Zivilbevölkerung gingen allein auf das Konto der Terrororganisation Hamas. „Israel ist im Krieg mit Hamas, aber nicht mit dem palästinensischen Volk“, sagte der Rechtsberater des israelischen Außenministeriums Tal Becker.
„Der Antragsteller versucht, das inhärente Recht Israels, sich zu verteidigen, zu untergraben ... und Israel wehrlos zu machen“, so Becker. „Israel will kein Volk zerstören, sondern ein Volk schützen, sein eigenes“, sagte der Rechtsberater.
Anklage Novum für Israel
„Wenn es Völkermordakte gab, dann wurden sie gegen Israel verübt.“ In seiner Berufung auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung schilderte Becker die Massaker der im Gazastreifen herrschenden Terrororganisation Hamas, bei denen am 7. Oktober rund 1200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden waren.
Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem höchsten UNO-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Südafrika hatte die Klage unter Berufung auf die Völkermord-Konvention eingereicht, die auch Israel unterzeichnet hat. Die militärische Gewalt ziele auf eine absichtliche Zerstörung des Lebens der Palästinenser, erklärte Südafrika.
Wie sind Urteile einzuordnen?
Das Gericht, das Konflikte zwischen Staaten klären soll, befasst sich zunächst mit einem Eilantrag Südafrikas, dass die Richter ein Ende des Militäreinsatzes anordnen sollen. Israel wies diese Forderung zurück. Damit würde dem Land das Recht auf Selbstverteidigung genommen. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird in wenigen Wochen erwartet.
Entscheidungen des IGH sind rechtsverbindlich, doch hat das UNO-Gericht keine Möglichkeit zur Durchsetzung. Die Entscheidungen können aber weitreichende Folgen haben, mitunter auch anders als von den Klägern beabsichtigt. So erlitt etwa Serbien nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Jahr 2008 mit einer Klage in Den Haag Schiffbruch. Anders als von Belgrad erhofft qualifizierte das Gericht den Schritt nämlich nicht als völkerrechtswidrig, womit die Klage zum Bumerang wurde.
Klage sorgt für Empörung
Die Klage gegen Israel ist auch innerhalb der Europäischen Union umstritten. Während sich die Regierung Sloweniens an dem Verfahren beteiligen will, sehen andere Länder die Beratungen in Den Haag eher kritisch. Dazu zählt auch Österreich. „Wir widersetzen uns allen Versuchen, den IGH zu politisieren“, betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag.
Mit seinem tschechischen Amtskollegen Petr Fiala veröffentlichte er diesbezüglich einen gleichlautenden Post auf X:
Schärfer äußerte sich eine Gruppe von Nationalratsabgeordneten auf Initiative des ÖVP-Mandatars Martin Engelberg. In einer am Donnerstag publizierten Erklärung bezeichneten sie die Völkermordvorwürfe gegen Israel als „beleidigend“ und „lächerlich“.
„Dies ist ein weiterer Fall, in dem der Begriff Völkermord missbraucht wird“, heißt es in der Erklärung, der sich bis Freitag 16 Nationalratsabgeordnete anschlossen - 14 ÖVP-Parlamentarier sowie die NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter und Johannes Margreiter.
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