Menschen, die in Oberösterreich den Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von 200 Euro beantragen möchten, können sich nun den bisher dafür nötigen Gang aufs Gemeindamt sparen: Mit Start der Antragsfrist am 1. Februar ist bis 31. März die Beantragung vollständig digital möglich.
Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) spricht gegenüber der „Krone“ von einer „enormen Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger“. Bei der digitalen Beantragung werde auf die Erfahrungen des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus zurückgegriffen. Ein Antrag auf dem Gemeindeamt ist aber auch weiterhin möglich.
Hilfe für 26.000 Haushalte.
Antragsteller müssen ein Formular auf der Website des Landes (ooe.gv.at) ausfüllen, Unterlagen sind nicht notwendig. Die Einkommensgrenzen liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 17.700 und bei einem Mehr-Personen-Haushalt bei 25.000 Euro (Jahresbruttoeinkommen 2022). In der Heizperiode 2022/23 erhielten 26.000 Haushalte den Zuschuss.
Härtefallregelung
„Durch eine Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die aufgrund des Einkommens 2023, nicht aber aufgrund des Einkommens 2022 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten“, sagt Hattmannsdorfer.
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