Mordversuch-Anklage

Kind in Hundebox gesperrt: Prozesstage stehen fest

Niederösterreich
15.01.2024 13:01

Der Fall eines Zwölfjährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel (NÖ) in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, wird in sechs Wochen in Krems juristisch aufgearbeitet. Angesetzt sind drei Prozesstage, ab dem 26. Februar, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, am Montag mit.

Der 32-jährigen Hauptangeklagten wird unter anderem versuchter Mord angelastet, einer möglichen Komplizin (40) fortgesetzte Gewaltausübung. Weitere Anklagepunkte in Bezug auf die Mutter des Buben sind Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie Freiheitsentziehung. Für die 32-Jährige wurde seitens der Staatsanwaltschaft Krems so wie für die Zweitangeklagte die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.

Bestreitet Vorwurf des versuchten Mordes
Die Mutter bestreitet laut ihrer Verteidigerin Astrid Wagner den Vorwurf des versuchten Mordes. Die mutmaßliche Komplizin wird sich nicht schuldig bekennen, sagte deren Rechtsanwalt Sascha Flatz Ende des Vorjahres.

Staatsanwaltschaft beantragt Einweisung
Die beiden Frauen befinden sich in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Mutter soll die Tat „unter dem Einfluss einer sich bei ihr entwickelnden schweren Geisteskrankheit begangen“ haben, bei ihrer Komplizin lägen „hoch pathologische“ Tendenzen vor, wie auch medial kolportiert wurde. Laut dem psychiatrischen Gutachten sind beide Frauen zurechnungsfähig, aber gefährlich. Weitere Taten seien zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher zusätzlich zur Strafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Die „Horror-Mutter“ wird von der renommierten Anwältin Astrid Wagner verteidigt. (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Die „Horror-Mutter“ wird von der renommierten Anwältin Astrid Wagner verteidigt.

Die Mutter könnte im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes bis zu lebenslange Haft ausfassen. Die Strafdrohung für die Mitangeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin beträgt bis zu zehn Jahre.

Geschlagen, gefesselt und eingesperrt
Die 32-Jährige soll ihren Sohn monatelang bis November 2022 unter anderem geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen haben. Trotz seines akut lebensbedrohenden Zustands soll die Frau keine medizinische Hilfe geholt haben.

Der Bub hatte am 23. November 2022 nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad und lag im Koma. Eine Sozialarbeiterin soll die Rettung gerufen haben. Das Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesundheitszustand verbesserte sich später.

Die Mutter wurde im Herbst 2022 festgenommen, Anfang März 2023 klickten dann für die 40-jährige mögliche Komplizin die Handschellen. Die Frau soll der 32-Jährigen Anweisungen zur Bestrafung des Kindes gegeben haben.

Kritik an Behörden in Niederösterreich
Nach Bekanntwerden des Falls war im Vorjahr Kritik an Behörden laut geworden. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe wurde betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass „alle Vorgaben eingehalten wurden“. Eine sechsköpfige Expertengruppe hat im August 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Die unabhängige Kommission soll laut der niederösterreichischen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) Rechtsvorschriften, Prozesse und Schnittstellen überprüfen sowie etwaige Verbesserungsvorschläge machen. Aktuell arbeite die Kommission noch, hieß es am Montag aus dem Büro von Königsberger-Ludwig. Ein genauer Zeitpunkt für die Präsentation des Abschlussberichts werde erst nach Ende dieser Tätigkeit feststehen.

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