Vorwürfe gegen Chef

„Sexträume“: ORF-Managerin erzählt von Belästigung

Wien
15.01.2024 18:03

Eine ORF-Managerin sei jahrelang von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt, diffamiert und erniedrigt worden. Das erzählte die Frau am Montag in einer ausführlichen Einvernahme vor der Richterin am Arbeits- und Sozialgericht Wien.

Es sei „ein unangenehmes Wechselspiel aus sexueller Belästigung und Machtmissbrauch“ gewesen, schilderte die ORF-Mitarbeiterin der Richterin Monika Gaugl das Arbeitsverhältnis zu ihrem ehemaligen Vorgesetzten, der den ORF inzwischen verlassen hat.

Fragen ihres Chefs nach einem Dreier, Erzählungen über Sexträume mit ihr oder etwa, „wie geil“ es wäre, „zum ORF-TVthek-Trailer Sex“ zu haben, seien der „laufende Umgangston“ ihr gegenüber gewesen. Vorwürfe, die der Beschuldigte zunächst zurückwies, im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung jedoch nicht mehr dementierte.

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Es war für mich wirklich nicht mehr aushaltbar. Ich konnte nicht mehr schlafen.

Eine ORF-Mitarbeiterin

Als die langjährige ORF-Managerin intern um Hilfe ersuchte, habe sie keine bekommen. „Es war für mich wirklich nicht mehr aushaltbar. Ich konnte nicht mehr schlafen“, beschreibt sie das nicht enden wollende Martyrium. Nicht nachvollziehbar für den ORF, denn: „Der Vorwurf von Untätigkeit wird entschieden zurückgewiesen.“

Aus Belästigung wurde Mobbing
Die Frau betraute schließlich die interne Gleichstellungskommission mit ihrem Problem. Das führte zwar dazu, dass ihr Chef sie nicht mehr weiter sexuell belästigte, jedoch zu Mobbing überging. Die Zurückweisung seiner sexuellen Vorstellungen habe er als Problem empfunden, so die Frau vor der Richterin. „Es gab dann einen Termin, wo man mir die Stellvertreter-Position der Abteilung entzogen und meinen Handlungsspielraum eingeschränkt hat“, so die Klägerin.

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Der Vorwurf von Untätigkeit wird entschieden zurückgewiesen.

Aus dem ORF

Auf eigenen Wunsch sei die Mitarbeiterin daraufhin in eine andere Abteilung versetzt worden, weil sie mit ihrem Chef wegen des mittlerweile angespannten Verhältnisses nicht mehr arbeiten konnte und sie jeglichen Vier-Augen-Kontakt mit ihm mied.

Darüber hinaus wurde ein sogenannter interimistischer Vergleich aufgestellt, durch den sie zwar aus der Schusslinie ihres Chefs gezogen wurde, dafür aber wichtige Tätigkeitsbereiche verlor. Der Vergleich hätte lediglich eine Zwischenlösung sein sollen. Bis heute sei dieses Versprechen, wieder in eine ähnliche Position wie vor ihrer Beschwerde zu kommen, nicht eingehalten worden, weshalb die Managerin den ORF jetzt auf Schadenersatz klagt.

So ist das Schutzrecht ausgelegt

Aus kriminologischer und strafrechtlicher Sicht ist zu bemerken, dass zwar gewisse Schutzrechte wie etwa das Gleichbehandlungsgesetz in Organisationen gelten und grundsätzlich befolgt werden müssen. Allerdings zeigen Forschungsstudien, dass die Beziehung zwischen Recht und Organisation viel komplexer ist, als suggeriert wird. Dies führt dazu, dass das Recht oft mehr dem Schutz der Organisation als dem Schutz der Betroffenen dient. Es entstehen Interpretationsspielräume, die dazu führen können, dass das Recht zugunsten der Organisation ausgelegt wird.

Eine kurze Zwischenbemerkung der Richterin lässt darauf schließen, dass es in der Causa noch zu etlichen weiteren Verhandlungsterminen kommen dürfte ...

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