Brutal ein Denkzettel verpasst wurde einem jungen Burgenländer. Die Attacke dürfte vom Freund seiner Schwester ausgegangen sein. Der Vorfall ist Monate her. Nun steht das Opfer selbst vor Gericht. Der 17-Jährige soll im Zuge des Streits einen Mann (21) verletzt haben, der laut Anwalt helfen wollte.
Wild ging es am Abend des 16. April 2023 in Oberwart zu. „Ich habe an diesem Sonntag meine Tante und meine Oma getroffen. Plötzlich hat ein Angreifer meine Arme gepackt und sie hinter meinem Rücken festgehalten, während ein anderer auf mich einschlug.“
Übel zugerichtet
Eine heftige Auseinandersetzung auf offener Straße hat ein junger Burgenländer in böser Erinnerung. Die Verwandten konnten nur tatenlos zusehen, wie der damals 17-Jährige übel zugerichtet wurde. Mit einem Nasenbeinbruch und Rippenprellungen lag der Verletzte im Krankenhaus.
Immer wieder Streit
„Die beiden Täter haben lange vor dem Spital gewartet. Sie wollten meinen Neffen offenbar abpassen“, hatte die Tante vermutet. Der 17-Jährige ist davon ausgegangen, dass ihm der Freund seiner Schwester, der angeblich rasch handgreiflich werden kann und mit dem es deswegen immer wieder Streit gegeben habe, einen Denkzettel verpassen wollte.
Anklage liegt vor
Laut aktueller Aktenlage stellt sich der Sachverhalt so dar, dass es tatsächlich einen heftigen Konflikt mit dem Freund der Schwester gegeben hat. Doch der 17-jährige Burgenländer ist nicht nur in der Rolle als Opfer und Zeuge, sondern steht nun als Zweitangeklagter vor Gericht in Eisenstadt.
„Wollte beruhigen“
Denn in den Streit waren noch andere verwickelt. Als Erstangeklagter in der bevorstehenden Verhandlung muss sich ein 21-jähriger Staatenloser verantworten. „Mein Mandant wollte die Situation beruhigen, hatte aber selbst bei den Handgreiflichkeiten Verletzungen davongetragen. Auch er musste ins Spital gebracht werden“, stellt Anwalt Wissam Barbar klar.
Der 21-Jährige hatte unter anderem eine Rissquetschwunde und ein Hämatom an der Unterlippe erlitten, ein Zahn war locker. Beide Angeklagten sind unbescholten. Barbar hofft auf Diversion, also den Verzicht eines förmlichen gerichtlichen Strafverfahrens.
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