ÖGB zu Arbeitsrecht
Der Krebs ist überstanden, doch dann tritt ein weiteres Problem auf: Patientinnen sehen sich mit unerfülltem Kinderwunsch konfrontiert. Die notwendigen Behandlungen (Chirurgie, Chemo-, Strahlentherapie) können nämlich zu einer Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit führen. Um diese daher zu schützen, gibt es etliche Möglichkeiten.
Experten raten daher zur sogenannten „Fertilitätsprotektion“ (FP). Darunter versteht man die Anwendung medizinischer Methoden zum Schutz der Fruchtbarkeit. An diese sollte vor geplanten Behandlungen (z.B. vor Chemo- oder Strahlentherapie im Rahmen einer Krebserkrankung) oder bei bestimmten anderen Erkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für eine Infertilität einhergehen, gedacht werden. Oft drängt jedoch die Zeit.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.