Bei Hochzeit verhaftet

Bräutigam (26) steht kurz vor Abschiebung

Österreich
16.01.2024 16:58

Selten sorgte ein Fremdenrechts-Einsatz für solche Schlagzeilen: Noch bevor sich Gundula B. (40) und Hamza U. (26) das Jawort geben könnten, wurde der gebürtige Kurde festgenommen. Sein Abschiebeflug soll unmittelbar bevorstehen. 

Zehn Tage vor der Hochzeit hatte der seit 2022 in Österreich lebende Kurde, der in seinem Heimatland noch nicht den Wehrdienst abgeleistet hat, einen negativen Asylbescheid erhalten. Hätte er seiner deutschen Lebensgefährtin, die er im Betrieb seines seit vielen Jahren hierzulande lebenden Onkels kennengelernt hat, das Jawort gegeben, hätte er sofort einen Aufenthaltstitel bekommen.

Abschiebung noch am Dienstagabend?
Nun soll Hamza U. abgeschoben werden - und zwar laut Medienberichten noch am Dienstagabend. Eine solche Abschiebung wäre „rechtswidrig“, wie sein Anwalt Gregor Klammer gegenüber der „Presse“ betont. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nannte am Montag keine Details zum Verfahren - aus datenschutzrechtlichen Gründen, wie betont wurde.

 „Unrechtmäßig aufhältigen Personen“ müsse aber „ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich, sowie dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert, klar sein“.

„Alle Aspekte überprüft“
„Vor jeder Abschiebung werden seitens des BFA alle relevanten Aspekte im Privat- und Familienleben im Zuge einer amtswegigen Refoulementprüfung in jedem Einzelfall nochmals genau geprüft“, wurde in einer schriftlichen Stellungnahme weiters festgehalten.

Somit werde „sichergestellt, dass eine eventuelle Änderung im Privat- und Familienleben berücksichtigt wird“. Betont wurde zudem, „dass keine gesetzliche Bestimmung besteht, die eine Festnahme am Standesamt unzulässig macht“. Der Anwalt hat dennoch Beschwerde gegen die Abschiebung eingelegt. 

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