Ein arbeitsloser Vorarlberger hatte sich seinen Lebensunterhalt durch Drogendeals finanziert. Der Prozess am Landesgericht endete mit einem Schuldspruch.
Seit zehn Monaten sitzt der 33-jährige Mann aus dem Raum Bregenz in Untersuchungshaft. „Zeit genug, um über sein Leben nachzudenken“, so Anwältin Astrid Nagel im Schöffenprozess am Dienstag. Denn der Mann ist schwer drogenabhängig. Angeklagt ist er wegen Besitz und Weitergabe von rund 2400 Gramm Kokain. Die Droge soll er zwischen 2021 und 2023 im Großraum Vorarlberg an den Mann gebracht haben.
Bis zu fünf Jahre Haft
Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem mehrfach einschlägig Vorbestraften bis zu 20 Jahre Haft. Doch genau das will er vermeiden, weshalb er - wie so oft bei Suchtmitteldelikten - die verkaufte Drogenmenge und den daraus erzielten Gewinn herunterspielt. „Meiner Erinnerung nach waren es höchstens 800 Gramm, die ich weitergegeben habe“, behauptet der Beschuldigte. Oft habe er Kokain auch hergeschenkt.
Zeugen belasten den Angeklagten jedoch schwer. So gibt eine in der Causa zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilte Abnehmerin an, von dem Arbeitslosen nicht drei Gramm, sondern 160 Gramm des weißen Pulvers zu je 100 Euro gekauft zu haben. Außerdem habe sie für ihn auch mehrfach „Kunden“ beliefert.
Woher kommt das Geld?
Worauf Staatsanwalt Markus Fußenegger den Taschenrechner zückt und nach kurzer Kalkulation auf 53.000 Euro kommt, die der Angeklagte aus Drogenverkäufen erwirtschaftet hat. Entsprechend liest er dem Dealer die Leviten: „Sie leben von Notstandshilfe. Ihre Wohnung kostet 850 Euro Kaltmiete. Da bleibt kein Geld für Essen, Strom und schon gar nicht für Drogen. Also, woher kommt das Geld?!“
Die Antwort, von seinen Eltern finanziell mit 400 Euro im Monat unterstützt worden zu sein, wertet der öffentliche Ankläger im Anschluss als hilflosen Versuch einer Rechtfertigung. Und so bleibt dem Beschuldigten lediglich die Flucht nach vorne: „Es war unverantwortlich von mir, andere Leute mit reinzuziehen. Die Drogen haben meinen Charakter verändert. Ich möchte gerne eine Therapie machen.“ Schlussendlich wird der Mann verurteilt - zu fünfeinhalb Jahren Haftstrafe. Da kommen allerdings noch 13 Monate hinzu, wegen alter, bedingter Strafen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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