Der Fall eines übermüdeten Drogenlenkers hatte für einen Tiroler Mediziner jetzt ein wiederholtes Nachspiel vor dem Innsbrucker Landesgericht. Die Untersuchung führte später zu einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs.
Der Mann soll laut Anklage bei einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung am 1. April 2021 in seiner Funktion als Amtsarzt den „Umstand der Übermüdung“ nicht angekreuzt zu haben, obwohl es klare Anzeichen dafür gegeben haben soll.
Die Causa wurde im zweiten Rechtsgang behandelt. Von den ursprünglich drei Anklagepunkten wegen Amtsmissbrauchs blieb am Dienstag nur ein Punkt übrig.
Von Polizei aus Verkehr gezogen
Vor Gericht schilderte der 54-Jährige noch einmal die Vorgeschichte: Der zu untersuchende Lenker war von der Polizei wegen auffälligem Fahrverhalten aus dem Verkehr gezogen worden. Erste Tests ergaben bereits vor Ort, dass dieser Kokain konsumiert hatte. Das attestierte ihm schließlich auch der Amtsarzt.
Nur Müdigkeit und Übermüdung ist ein Unterschied.
Der angeklagte Amtsarzt
Sprachbarrieren bei Untersuchung
Bei der Untersuchung sei es zu „diversen Missverständnissen“ mit dem syrischen Mann gekommen, der nur unzureichend Deutsch gesprochen habe. Unklar blieb, wann genau er zuletzt geschlafen habe. „Die Anzeichen haben aus meiner Sicht nicht drauf hingedeutet, dass er, wie behauptet, 35 Stunden nicht mehr geschlafen hatte“, sagte der angeklagte Amtsarzt. Er habe eher geringe Müdigkeit wegen der nachlassenden Wirkung des Kokains vermutet.
Mit Polizisten als Zeugen wurde die Causa ausführlich erörtert – letztlich Freispruch.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.