Illegale Symbolik

Doppeladler-Affäre im Heer schlägt hohe Wellen

Österreich
17.01.2024 06:00

Extremismus-Ermittlungen beim Bundesheer. Ausgerechnet die Militärpfarre postete das Bild eines Soldaten mit „albanischem Gruß“. Nicht der erste Fall heikler Symbolik in Uniform. Die Problematik wird bundesweit immer größer ...

„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen.“ Ein Teil der Treueformel, die rot-weiß-rote Präsenzdiener ablegen müssen. Jetzt die Extremismus-Aufregung.

(Bild: FOLRIAN WIESER)

Soldat formte Doppeladler
„Erstunterricht und Gebet bei (...) der Gardekompanie. Viel Soldatenglück und Gottes Segen!“– Das postete die Katholische Militärpfarre zu einem (mittlerweile gelöschten) Bild auf Facebook. Dabei wurde aber ein heikles Detail übersehen: Mitten unter den Soldaten formte ein Jungwehrmann in Uniform mit den Händen den als Gestik höchst umstrittenen Doppeladler der albanischen Flagge.

Heikle Symbolik in Uniform: Mit den Händen formt dieser Wehrmann (2. v. links) den Doppeladler im albanischen Wappen. (Bild: zVg, Krone KREATIV)
Heikle Symbolik in Uniform: Mit den Händen formt dieser Wehrmann (2. v. links) den Doppeladler im albanischen Wappen.

In Uniform erlaubt, im Fußball-Dress verboten
Obwohl das Symbol bei uns nicht verboten ist, reagierte das Bundesheer auf „Krone“-Anfrage prompt. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Oberst Michael Bauer, bestätigt: „Wir haben interne Untersuchungen eingeleitet.“

Für den Klubobmann der Wiener FPÖ, der die Affäre auf X (vormals Twitter) aufgedeckt hat, „ist dieses Foto beispielhaft für die jahrelang gescheiterte Integrationspolitik“.

Zitat Icon

Wir haben in unserem Land Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die sich nicht zu unserer Heimat bekennen oder sie gar verachten.

(Bild: Tomschi Peter)

Maximilian Krauss, Wiener FPÖ-Klubobmann

Der Doppeladler-Jubel von zwei Schweizer Nationalspielern mit kosovarischen Wurzeln im Spiel gegen Serbien sorgte schon im Fußball bei der WM in Russland für Aufregung. Die FIFA verhängte eine Strafe für „unsportliches Verhalten“, die Geste ist mittlerweile im eidgenössischen Team verboten.

Fußball-Wirbel: Nach dem Torjubel von Schweiz-Star Shaqiri setzte es eine Strafe. (Bild: GONZALO FUENTES)
Fußball-Wirbel: Nach dem Torjubel von Schweiz-Star Shaqiri setzte es eine Strafe.

Extremismus-Verdacht beim Heer kein Einzelfall
Es ist nicht der erste heikle Verdacht beim Heer. Um wie viele Fälle es sich in den eigenen Reihen handelt, will man freilich nicht sagen, um nicht konkrete Rückschlüsse auf die Ermittlungen des Abwehramtes ziehen zu können. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) erstattete im Vorjahr jedenfalls knapp zehn Anzeigen wegen Extremismus- bzw. Terrorismusverdacht bei Soldaten.

Verboten ist auch der türkische Wolfsgruß, hier von einem österreichischen Soldaten gezeigt. (Bild: zVg, Krone KREATIV)
Verboten ist auch der türkische Wolfsgruß, hier von einem österreichischen Soldaten gezeigt.

Für Aufregung in der Vergangenheit sorgte etwa ein TikTok-Video in einer Vorarlberger Kaserne mit dem verbotenen türkischen Wolfsgruß. Schlagzeilen machten auch „Erdoğans Soldaten beim Bundesheer“. Dabei ging es um illegale Doppelstaatsbürger mit türkischen Pässen, die sich in ihrer Heimat den mit 12 Monaten doppelt so langen und durch Einsätze gegen die PKK viel gefährlicheren Militärdienst ersparen wollten. Aufgeflogen war der Skandal durch gehäufte Anträge auf Dienstzeitbestätigung mit Rundsiegel bei den Militärkommanden.

Fakt ist, dass der Migrationsanteil in Uniform steigt. Bei der Elitetruppe Garde war beispielsweise vor Jahren schon jeder Vierte ein Muslim.

Aktuellere Zahlen gibt es nicht, denn aus Datenschutzgründen muss kein Religionsbekenntnis mehr angegeben werden.

Extremismus als stille Gefahr: Weniger Anzeigen dank Strafen
Hohe Geldstrafen von bis zu 4000 Euro drohen bei „Zurschaustellung“ von verbotenen Symbolen extremistischer Vereinigungen. Seit März 2022 sind die Fahnder ermächtigt, mit voller Härte gegen die öffentliche Unterstützung von Muslimbruderschaft, Hamas oder auch der kroatischen Ustascha-Bewegung vorzugehen.

Bislang wurden Hunderte Anzeigen diesbezüglich erstattet und in den meisten Fällen mit saftigen „Gebühren“ geahndet - immerhin müssen Wiederholungstäter auch mit bis zu 10.000 Euro Geldstrafe pro Fall rechnen. Dieser Umstand zeigt bereits Wirkung, sieht man sich die Zahlen im Brennpunkt Wien an.

Diese Symbole von extremistischen Gruppierungen stehen hierzulande unter Strafe. (Bild: Krone KREATIV)
Diese Symbole von extremistischen Gruppierungen stehen hierzulande unter Strafe.

So wurden in den vergangenen Jahren jeweils rund 50 Anzeigen verbucht, im Jahr 2023 registrierte das Innenministerium „nur“ noch 30 Fälle. Eine nähere Unterscheidung, welche Symbolik angezeigt wurde gäbe es dabei aber nicht, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage der „Krone“.

Dunkelziffer weit höher - Täter im Untergrund aktiv
Für heimische Fahnder zeigen die nackten Zahlen aber keine Entspannung der Lage an. Die Täter werden durch die horrenden Geldstrafen zwar vorsichtiger, das Gedankengut wird aber weiterhin fleißig im Untergrund verbreitet: „Die Dunkelziffer ist um einiges höher, das Problem bleibt weiterhin bestehen“, bestätigt ein Kenner der Szene.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt