„Sie haben gewonnen“

Firmen müssen für Gewinn-Versprechen „blechen“

Steiermark
16.01.2024 16:57

Immer wieder erhalten Menschen Briefe mit lukrativen Gewinn-Versprechen. Unter gewissen Voraussetzungen kann man das versprochene Geld sogar einklagen, die Chancen vor Gericht stehen gut, wie eine Grazer Anwältin zu berichten weiß.

Wir gratulieren dem Gewinner zu seinem Gewinn in Höhe von 5000 Euro!“ Immer wieder erhalten Steirer Briefe mit diesen Inhalten. Leere Versprechen von Unternehmen, die nur auf sich aufmerksam machen wollen. Doch diesen kann man ein Schnippchen schlagen, wie die Grazer Anwältinnen Julia Eckhart und Anna Schlögl wissen.

Anwältin Anna Schlögl (Bild: Lichtecht Fotografie Höller/Schlögl)
Anwältin Anna Schlögl

„Auf Basis verbraucherrechtlicher Bestimmungen ist es möglich, den versprochenen Betrag einzuklagen“, sagt Anna Schlögl im Gespräch mit der „Krone“. Im aktuellen Fall wurde ihrem Mandanten ein Gewinn von 2950 Euro zugesagt (siehe oben), das Schreiben sogar als Urkunde gekennzeichnet und ein „Vergabebevollmächtigter“ installiert. Der Eindruck, es könnte sich um einen echten Gewinn handeln, wird so verstärkt.

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Auf Basis verbraucherrechtlicher Bestimmungen ist es möglich, den versprochenen Betrag einzuklagen

Anwältin Anna Schlögl

Schlögl sieht gute Chancen, das Geld für ihren Mandanten einklagen zu können: „Ich schätze die Chancen vor Gericht hoch ein. Wir haben bereits in mehreren ähnlichen Fällen erfolgreich geklagt, wo es um weit höhere Beträge gegangen ist.“ Den Firmen schmeckt das sicher nicht.

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