Österreichs Behörden griffen durch: Jener 26-Jährige, der am Samstag in Vösendorf (Bezirk Mödling) während seiner eigenen standesamtlichen Trauung festgenommen worden war, wurde am Dienstagabend in die Türkei abgeschoben. Sein Anwalt kündigte gegenüber krone.at Beschwerde an.
Die Maschine Richtung Türkei hob Dienstagabend gegen 19 Uhr ab. Georg Klammer, der Anwalt des Mannes, bezeichnete die Abschiebung gegenüber krone.at als "rechtswidrig". Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte sein Mandant zwar keinen gültigen Aufenthaltsbescheid in Österreich, dennoch hatte „die Polizei nicht das Recht, die Eheschließung zu verhindern“. Der Asylantrag des 26-jährigen Kurden Hamza U. wurde zehn Tage vor der Hochzeit endgültig abgelehnt.
Muss der 26-Jährige nun zum Militär?
Der Jurist strebt nun eine Eheschließung des 26-Jährigen in der Türkei samt anschließendem Antrag auf eine Familienzusammenführung in Österreich an. Es sei absolut realistisch, dass der 26-Jährige in zwei bis drei Monaten (spätestens im Sommer) wieder in Österreich zurück ist. Abzuwarten sei allerdings, ob sein Mandant möglicherweise in der Türkei zum Militär eingezogen wird.
Braut: „Verhaftung war sadistisch“
„Ich kann nur noch einmal betonen, dass diese Aktion sadistisch war. Wir sind reingekommen, die Zeremonie hat begonnen. Meine Freundin hat bereits die Musik angemacht, die Standesbeamtin hat gelacht und sich gefreut, dann ist sie kurz raus, weil sie angeblich etwas vergessen habe und kommt dann plötzlich mit einer Vielzahl an Polizisten zurück", erzählte die Braut Gundula B. (40) im PULS 24-Interview.
BFA verweist auf 13 frühere Versuche
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hatte zuvor Details zum Fall bekanntgegeben. Verwiesen wurde vom BFA auf 13 vorangegangene Festnahmeversuche, die der Mann durch Untertauchen vereitelt habe. Generell habe der 26-Jährige behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen, fasst das BFA in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen. Das Asylverfahren sei rechtskräftig negativ abgeschlossen. „Dem BFA war der Eheschließungstermin des Genannten bekannt und daher wurde als einzige Möglichkeit die Vollziehung der Festnahme im Rahmen der Eheschließung im Jänner 2024 gewählt“, wurde betont.
BFA: Bräutigam droht in seiner Heimat keine Verfolgung
Der Einsatz am Standesamt hatte eine umfangreiche juristische Vorgeschichte. Der türkische Staatsbürger hatte im März 2022 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Das BFA kam nach einem Ermittlungsverfahren zum Schluss, dass dem 26-Jährigen im Fall der Rückkehr in seine türkische Heimat „keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht“.
Negativer Asylbescheid im März 2023
Man erließ im März 2023 einen „einen vollinhaltlich negativen Bescheid“. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Juli des Vorjahres abgewiesen. Gegen das Erkenntnis des BVwG erhob der türkische Staatsbürger Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abtrat. Vom VwGH wurde die außerordentliche Revision im Dezember 2023 zurückgewiesen.
„Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt“
Die Frist zur freiwilligen Ausreise, der grundsätzlich der Vorzug gegeben werde, habe der 26-Jährige ungenutzt verstreichen lassen, betonte das BFA. Der Mann sei „trotz der Durchführbarkeit der asylrechtlichen Entscheidung bzw. auch nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens im Bundesgebiet verblieben“. Zudem habe er „bereits dreizehn Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt“ und sei an seiner behördlichen Meldeadresse nie angetroffen worden. Im Anschluss an die Festnahme am Samstag wurde die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet.
Im Rahmen des Asylverfahrens habe der Betroffene „keinerlei Angaben zu seiner beabsichtigen Verehelichung oder einer bestehenden Partnerschaft“ gemacht. „Fest steht auch, dass unrechtmäßig aufhältigen Personen ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich klar sein muss und auch, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert.“ Im Asylverfahren und auch nach dessen Abschluss werden Änderungen im Privat- und Familienleben in jedem Verfahrensschritt amtswegig berücksichtigt, wurde unterstrichen.
Fest steht auch, dass unrechtmäßig aufhältigen Personen ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich klar sein muss und auch, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert.
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Schauplatz Schloss Vösendorf
Schauplatz der Festnahme war am Samstagvormittag das Schloss Vösendorf. Während der Trauung und noch vor dem Ja-Wort soll dort die Standesbeamtin plötzlich den Raum verlassen haben. „Sie hat gesagt, dass sie etwas holen muss. Zurückgekommen ist sie mit zehn, zwölf Männern“, wurde die Braut, eine 40-jährige in Wien lebende Deutsche, vom „Kurier“ zitiert. Der 26-Jährige wurde daraufhin festgenommen.
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