Aus (unbegründeter) Angst, man würde ihm das Sorgerecht für seine kleine Tochter entziehen und das Mädchen bei einer Fremdfamilie unterbringen, rastete ein Burgenländer auf der Bezirkshauptmannschaft völlig aus und bedrohte die Mitarbeiter mit dem Umbringen. Auch beim Prozess in Eisenstadt redete sich der Mann in Rage. Gerichtspsychiater Hofmann stellte eine Persönlichkeitsstörung fest.
Nach der Urteilsverkündung platzte dem Südburgenländer nicht zum ersten Mal in seinem 39-jährigen Leben der Kragen: „Absolut lächerlich! Ihnen ist scheißegal, was ich hier gesagt habe! Einspruch gegen Alles!“, herrschte der Mann die Vorsitzende des Schöffengerichts in Eisenstadt an.
Aus versuchtem Mord wurde Körperverletzung
Vor vier Jahren war dem Heißsporn das Sorgerecht für seine zwei Söhne entzogen worden, weil er einen von ihnen, einen Bluter, gewürgt hatte. Anklagt wegen versuchten Mordes, wurde er wegen Körperverletzung zu sechs Monaten bedingt verurteilt.
„Dann nehm ich ein paar von euch mit!“
Im Mai des Vorjahres wollte er sich erhängen – Grund genug für die Bezirkshauptmannschaft, ihn vorzuladen. Es galt auszuloten, ob der Mann über die nötige Erziehungsfähigkeit für die kleine Tochter verfüge. „Wenn ihr mir das Mädchen wegnehmt, seid’s hin. Ich bringe euch alle um!“, drohte er auf der BH. Dabei formte er Zeigefinger und Daumen zu einer Pistole. Und: „Wenn die Islamisten kommen, schaue ich zu, wie sie euch massakrieren. Wenn sie es nicht tun, mach ich’s.“ Weiters kündigte er eine Kamikaze-Aktion an. „Dann nehm ich ein paar von euch mit!“
Warum nur?
„Es gibt eine abartige kriminelle Energie bei diesen Leuten. Sie haben Krankenhausberichte gefälscht und wollen seit Jahren mein Leben zerstören.“
„Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt es zur Eskalation“
Gerichtspsychiater Peter Hofmann attestierte eine Persönlichkeitsstörung. „Kritikfähigkeit ist nicht gegeben. Er bezieht alles auf sich. Weitere strafbare Handlungen sind in absehbarer Zeit möglich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt es zur Eskalation.“
Geldstrafe gefordert
Der Angeklagte hatte das letzte Wort: „Meiner Meinung nach ist es mit einer Geldstrafe getan.“ Ist es nicht: 18 Monate Haft, davon 6 unbedingt. Plus Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
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