Rabiater Schwimmwart von Steyr wurde zwar vor Gericht freigesprochen, doch das Urteil spaltet die „Krone“-Leser. Und die Suche nach einem Nachfolger, die schon jetzt im Winter begonnen hat, gestaltet sich schwierig.
„Bademeister, bitte melden“: 2967,25 Euro Mindestbruttogehalt bieten die Stadtbetriebe Steyr (SBS) ihrem neuen Mitarbeiter. Doch bisher gestaltet sich die Suche eher unbefriedigend, so Stadtsprecherin Carmen Braun: „Man konnte sich bis Jahresende bewerben, jetzt läuft das Auswahlverfahren.“ Nachsatz: „Wir suchen ständig. Aber natürlich hat uns der Fall im Sommer die Suche nicht leichter gemacht.“
Damals war die Eisenstadt „dank“ eines rabiaten Bademeisters wochenlang in den Schlagzeilen gewesen - wir berichteten. „Wir haben uns damals einvernehmlich getrennt. Der ehemalige Mitarbeiter hat auch eingesehen, dass wir so ein Verhalten nicht dulden können.“ Der geschasste Ex-Badewart soll sich dem vernehmen nach auch nicht mehr um seine alte Stelle neu beworben haben.
Große Aufregung nach Video
Rückblende Mitte August: Zahlreiche Badegäste hatten beobachtet, wie sich im Steyrer Stadtbad ein junger Iraker anscheinend nicht traute, vom Zehn-Meter-Turm zu springen. Weil der Turm gesperrt werden sollte, um den Bereich für Schwimmer zu öffnen, wurde er von zwei Bademeistern aufgefordert, runterzukommen. Dann eskalierte die Situation: Der Bademeister soll dem Burschen einen Schlag in den Nacken versetzt, ihn angeschrien und ihn dann mit einem Fußtritt nach unten gestoßen haben. Zuerst gab es nur Aufregung auf Facebook, dann wurde ein Video publik, das dem Bademeister - freilich zum Glück nur im übertragenen Sinn - das Genick brach.
Zu Jahresende musste sich der ehemalige SBS-Mitarbeiter im Steyrer Gericht auch noch wegen Nötigung verantworten, wurde aber letztlich frei gesprochen.
Urteil spaltet
Ein gnädiges Urteil, das die „Krone“-Leserschaft spaltet wie kaum ein anderes Thema. Ein Auszug aus unseren Postings unter krone.at-Artikeln: „Für mich war das Körperverletzung. Ich als ,Laienrichter’ hätte den Bademeister zu 500 Euro verurteilt, zahlbar als Schmerzensgeld an das Opfer“ oder, ganz konträr: „Der Bademeister hat alles richtig gemacht, darum auch der Freispruch.“
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