Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung, Gerhard Fürlinger, sagte aus, dass er und seine Untergebenen mit den sogenannten Karibik-Geschäften des auf der Anklagebank sitzenden Spekulanten Wolfgang Flöttl zwischen 1995 und 2002 nicht beschäftigt waren. Er hätte sich aber eine Involvierung der Abteilung erwartet. Es wäre durchaus üblich gewesen, wenn etwa Elsner sich an die Rechtsabteilung gewandt hätte. Zwar hatte diese keine Fachkompetenz für ausländisches Recht, aber man hätte Kontakt zu Anwälten gehabt.
Es wäre unüblich gewesen, dass Verträge durch Anwälte der gegnerischen Partei geprüft würden, schilderte Fürlinger weiter. Die BAWAG hätte in der Regel eigene Anwälte beauftragt. Mit der Bewertung der Bilder, die der Spekulant und Angeklagte Wolfgang Flöttl der Bank als Sicherheit für die Verluste aus den Karibik-Geschäften der Bank übertragen hatte, hatte Fürlinger nichts zu tun. Um die Jahrtausendwende wurden der damalige BAWAG-Anwalt Florian Gehmacher und dessen Kanzlei von der Bank sehr oft beauftragt, sie vertraten die Bank etwa bei Großinsolvenzen wie Atomic.
Wer erließ die Kreditsicherheiten-Richtlinie?
Das sogenannte Kreditsicherheiten-Handbuch war Fürlinger zufolge eine bankinterne Richtlinie für die Abdeckungen von Krediten durch Sicherheiten. Für Gemälde und ähnliche Kunstgegenstände betrugen sie bis 1998 zwischen 20 und 50 Prozent, danach wurden 30 Prozent festgelegt, sagte Fürlinger aus. Wer die Richtlinien erlassen hatte, konnte er aber nicht beantworten.
Eine ehemalige Mitarbeiterin in der Bilanzabteilung der Bank sagte aus, dass sie von den Verlusten aus den Flöttl-Geschäften 1998 erfahren habe. "Ich hätte nie im Leben damit gerechnet, dass das Geld weg sein könnte", so die mittlerweile pensionierte Zeugin. Elsner habe strengstes Stillschweigen darüber verordnet. Dass Flöttl erneut zur Verfügung gestellte 250 Millionen Dollar ein Jahr später ebenfalls verschwanden, war "verblüffend". "Ich hätte gedacht, dass ich mit fremdem Geld, wenn ich es schon einmal verloren habe, besonders sorgfältig umgehe", sagte die Zeugin. Ihr Vertrauen in Flöttl war bereits nach den ersten Verlusten zerstört. Der Wert des Flöttl-Vermögens wurde auf 800 Millionen bis eine Milliarde Dollar geschätzt - diese Zahlen geisterten in der Bank herum, sagte sie aus.
Führungskultur war streng hierarchisch
Die damalige Leiterin der Beteiligungsabteilung der Bank erklärte vor Gericht, dass sie im Jahr 2001 von den Flöttl-Verlusten erfahren habe. Damals seien ihr Chef, BAWAG-Vize Johann Zwettler, und Generaldirektor Elsner zu ihr gekommen: Elsner habe sie beauftragt, nach stillen Reserven zu suchen. Als Elsner weg war, habe Zwettler zu ihr gemeint, dass sie das lassen solle. Er könne auch nichts dafür, dass das Geld weg sei. Die Führungsstruktur in der Bank war streng hierarchisch, es gab ein "klares Unterordnungsverhältnis", beschrieb sie die damalige Atmosphäre in der Bank.
Die Liechtenstein-Stiftungen tauchten bei ihr erstmals 1998 auf, sagte sie aus. Die BAWAG hatte damals die Flöttl-Verluste über diese Stiftungen ausgelagert. Eigene Ideen brachte die Beteiligungsleiterin in die Aufarbeitung der Verluste nicht ein: "Die haben mich nicht gefragt, als sie es verbockt haben. Wieso sollte ich große Ideen haben, ihnen da wieder rauszuhelfen?", fragte sie.
Richter Christian Böhm bekam im Lauf der Verhandlung von den Zeugen immer wieder zu hören, dass sie sich an die Vorgänge, die über ein Jahrzehnt zurückliegen, nicht mehr im Detail erinnern konnten. Dann wurde ihnen mit dem Vorlesen ihrer Aussagen aus dem ersten BAWAG-Prozess wieder auf die Sprünge geholfen.
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