Mit saftigen Strafen

Bilanzvergehen: Zadic präsentiert „Lex Signa“-Plan

Politik
19.01.2024 10:34

Bei der Signa-Gruppe wurden Bilanzen bewusst zu spät veröffentlicht, um die Ergebnisse zu verschleiern. Die Bußgelder wurden in Kauf genommen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) forderte deswegen bereits Anfang Jänner härtere Strafen für Bilanzsäumigkeit. Nun hat sie einen Maßnahmenplan vorgelegt - mit dem Regierungspartner ÖVP ist der allerdings noch nicht abgestimmt.

„Die Welle an Signa-Pleiten hat gezeigt: Die momentanen Strafen reichen nicht. Große Konzerne zahlen lieber Strafe als offen und ehrlich Auskunft über ihre Wirtschaftslage zu geben. Damit soll jetzt Schluss sein“, heißt es in einem Papier des Ministeriums. Nach der Vorstellung von Zadic sollen künftig bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden können.

Bisherige Höchststrafe: 2100 Euro
Bisher wurden bei einem fehlenden Jahresabschluss automatisch Strafen fällig, für ein mittleres Unternehmen lag diese bei 700 Euro, ab dem zweiten Verstoß bei 2100 Euro. Die Strafe erneuert sich alle zwei Monate, sollte die Bilanz weiter ausbleiben.

Künftig sollen Unternehmen - vor allem mittlere und große - mit deutlich höheren Summen bestraft werden. So sollen die Strafen für mittlere Unternehmen von 2100 Euro ab dem zweiten Vergehen auf 4500 Euro erhöht werden, für große Unternehmen sollen bis zu 20.000 Euro Strafe möglich sein. Für Unternehmen des öffentlichen Interesses sollen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe verhängt werden können.

Das intransparente Vorgehen des Benko-Imperiums könnte zu einer „Lex Signa“ führen. (Bild: EPA)
Das intransparente Vorgehen des Benko-Imperiums könnte zu einer „Lex Signa“ führen.

Bei beharrlicher Weigerung wird es schmerzhaft
Sollte ein Unternehmen trotz bereits verhängter Strafen systematisch keine Bilanz vorlegen, sollen noch schärfere Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens vergeben werden können. „Voraussetzung soll sein, dass das bestrafte Unternehmen beharrlich gegen seine Offenlegungspflicht verstößt und eine vom Gericht verhängte Zwangsstrafe keine Wirkung gezeigt hat“, heißt es in dem Vorschlag.

Gerichte sollen darüber hinaus befähigt werden, von sich aus nach dem dritten Verstoß - das wäre im Normalfall sechs Monate nach der ersten verpassten Frist - die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen durchzusetzen. Derzeit dürfen sie nur tätig werden, wenn ein Unternehmen Einspruch erhebt, das komme jedoch so gut wie nie vor.

Unternehmen sollen nicht mehr bei Größe schummeln können
Zadic will auch neue Transparenzregeln für Konzerne einführen. So soll die Zusammenlegungspflicht ausgeweitet werden, damit sich ein Mutterunternehmen nicht mehr darauf berufen kann, klein zu sein und daher nur bestimmte Daten veröffentlicht.

Bisher gilt nur für Aktiengesellschaften, dass der Mutterkonzern die Schwellenwerte, bis zu der er als kleine Kapitalgesellschaft gilt, unter Zusammenfassung aller Einzelbilanzen berechnen muss. Diese Regel soll auf (Holding-)GmbHs ausgeweitet werden. „Spätestens mit der Einreichung des Jahresabschlusses sollen Unternehmen künftig angeben müssen, ob sie der Konzernberichterstattung unterliegen (also Mutterunternehmen sind) und in welche Größenkategorie sie dadurch fallen“, schlägt das Ministerium vor.

Bei Falschangaben bezüglich der Unternehmensgröße sollen künftig ebenfalls Strafen drohen, bis zu zwei Mio. Euro bei Unternehmen von öffentlichem Interesse schweben dem Justizministerium vor. Komplexe Schachtelkonstruktionen mit vielen kleinen Unter-Unternehmen wie bei der Signa-Gruppe sollen durch diese Neuerung vermieden werden.

Jurist Georg Krakow von Transparence Austria (Archivbild) (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Jurist Georg Krakow von Transparence Austria (Archivbild)

Transparenz-NGO begrüßt Vorgehen
Schmerzhafte Strafen für Unternehmen, die sich beharrlich weigern, einen Abschluss vorzulegen, sowie die Möglichkeit, dass Gerichte bei Wiederholungstätern künftig eingreifen können, werden auch von Transparency Austria befürwortet. Höhere Strafen würden den Druck generell erhöhen. „Man muss natürlich aufpassen bei Strafen, dass sie nicht unverhältnismäßig hoch werden“, sagte der Transparency-Austria-Jurist Georg Krakow am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“.

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