Erste Rückforderungen

Nun auch AK-Klage gegen Mobilfunk-Servicepauschale

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19.01.2024 15:11

Die Konsumentenschützer der AK wollen die seit mehr als zehn Jahren eingehobenen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern vor Gericht kippen. Dazu reichten sie diese Woche Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei ein. Nach Meinung der AK steht der Pauschale keine konkrete Gegenleistung gegenüber. Bei einem Erfolg drohen den Mobilfunkanbietern Rückzahlungen von Hunderten Millionen Euro.

„Man weiß nicht, wofür sie genau verrechnet wird, wir erachten sie damit als unzulässig“, sagte Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenpolitik der AK Wien, im Ö1-„Mittagsjournal“ über die Servicepauschale, die je nach Betreiber zwischen 25 und 35 Euro jährlich beträgt. „Wenn Leistungen angeführt werden, so sind dies Leistungen, die man nicht oft oder gar nie in Anspruch nimmt, oder die eigentlich kaum einen Aufwand verursachen“, kritisiert sie. Bei der Klage gehe es nicht nur um Handy-, sondern auch Festnetztarife.

Ergebnislose Gespräche mit Mobilfunkern
Gespräche zwischen Vertretern der Mobilfunkbranche und Konsumentenschützern zu der Servicepauschale blieben nach einem Jahr erfolglos. Ein Urteil vor eineinhalb Jahren stimmt Zgbuic bezüglich der Klage nun optimistisch: Damals hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) solche Zusatzgebühren bei Fitnesscentern gekippt.

Die Mobilfunkanbieter erklärten, dieses Urteil könne nicht auf sie umgemünzt werden. Es gebe sehr wohl konkrete Leistungen für die Servicepauschale, sagte ein Sprecher von A1 im „Kurier“. Er verwies auf Sperrmöglichkeiten, um „Schockrechnungen“ zu vermeiden. Drei argumentierte, die Servicepauschale sei über Jahre in Abstimmung mit der Telekom-Regulierungsbehörde und auf Basis geltender Judikatur mit den Kunden vereinbart worden.

RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer hält die Pauschalgebühren „aus jetziger Sicht“ für zulässig. Eine Neubewertung sei aber möglich. (Bild: krone.tv)
RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer hält die Pauschalgebühren „aus jetziger Sicht“ für zulässig. Eine Neubewertung sei aber möglich.

Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, sagte dazu: „Aus jetziger Sicht ist von einer rechtlichen Zulässigkeit nach unserer Meinung bei den Servicepauschalen auszugehen, natürlich muss das jetzt ein Gericht beurteilen und das kann zu einer Neubewertung führen.“ Nicht der „richtige Zugang“ sei die Umlegung des Fitnesscenter-Urteils auf die Telekommunikationsbranche.

Erste Rückforderungen waren erfolgreich
Zuversichtlich stimmt die AK, dass ein Anwalt schon mehr als 190 Klagen bei Bezirksgerichten eingebracht hat. Dabei gab es nie Urteile, die Mobilfunker zahlten die anwaltliche Rückforderung aber offenbar jedes Mal. Auf die Frage, warum man immer einem Vergleich zugestimmt hat, hieß es seitens Drei: Man arbeite kundenorientiert und fokussiere sich auf Lösungen außerhalb von Gerichten.

Wird die Servicepauschale von den Gerichten für gesetzwidrig erklärt, sind Rückzahlungen ein Thema. Die Summe dieser sei aber auch abhängig davon, welche Verjährungsfrist der OGH im Falle einer Gesetzeswidrigkeit der Abgabe ansetzt. „Wir nehmen an, dass es zum Höchstgericht gehen wird“, sagte Zgubic. Magenta und Drei verzichten mittlerweile bei einigen Tarifen auf die Servicepauschale.

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