Skurriler Fall in Wien: Auf Schloss Schönbrunn und dem Kanzleramt lasten jetzt Hypotheken, weil die Republik einem Anwalt Geld schuldet. Der Bund schuldete dem Mann laut einem Bericht zunächst 1346,40 Euro für Verfahrenskosten.
322 Euro davon seien noch offen, berichtete der „Standard“ am Samstag. Um zu diesen Geldern zu kommen, könne der Wiener Anwalt einen Antrag auf Versteigerung der Immobilie(n) stellen. Zu der Zeitung sagte er jedoch, dass er das nicht vorhabe. Begonnen habe das Ganze mit einer Covid-19-Erkrankung des Juristen Anfang 2022. Er berief sich auf das Epidemiegesetz und machte eine Vergütung seines Verdienstentgangs für elf Tage geltend. Zu dem Zeitpunkt wurden Corona-Infizierte noch behördlich abgesondert.
Bescheid falsch ausgestellt
Die zuständige Behörde hat laut dem Bericht jedoch einen falschen Bescheid ausgestellt. Konkret war der Zeitraum der Erkrankung falsch angegeben. Der Wiener Anwalt bekämpfte den Bescheid daraufhin. Beim Verwaltungsgericht sei er abgeblitzt. So habe er keinen konkreten Nachweis erbracht, dass er nicht erwerbsfähig gewesen sei, weshalb ein Entgang des Verdiensts auch nicht nachvollziehbar sei, hieß es.
Der Anwalt wollte das nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser kippte die vorherige Entscheidung und gab ihm Recht. Die Kosten für das Verfahren in der Höhe von 1346,40 Euro wurden der Anwaltskanzlei zugesprochen. Der dazu verpflichtete Bund zahlte jedoch nicht sofort. Nach zwei Wochen fragte der Jurist nach, nach weiteren 14 Tagen stellte er einen Exekutionsantrag beim Bezirksgericht Innere Stadt in Wien. Dafür suchte er sich das Schloss Schönbrunn und das Kanzleramt aus.
Bund: Geld folgt noch
Der Bund verwies auf „Standard“-Anfrage darauf, dass er die Exekutionsbewilligung für die beiden Immobilien bis heute nicht erhalten habe. Die 322 Euro würden aber folgen. Dass das Kanzleramt und Schloss Schönbrunn versteigert werden, gilt somit als äußerst unwahrscheinlich.
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