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Fragen und Antworten zur Arbeiterkammerwahl

Kärnten
22.01.2024 10:00
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Was macht die Arbeiterkammer eigentlich genau? Für wen ist sie da? Wer kann wie wählen? Und wann sind die nächsten Wahlen? Antworten und viele weitere wichtige Informationen zu Ihrer Interessensvertretungswahl in der Arbeiterkammer erfahren Sie hier. 

1. Wer oder Was ist die Arbeiterkammer (AK)?
Ein Sprachrohr und Anwältin für fast 4 Millionen Menschen. Die Arbeiterkammer (AK) vertritt die Interessen von fast 4 Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Sie kämpft für ihre Rechte in der Arbeit - und dafür, dass sie gehört, fair bezahlt und rechtlich abgesichert sind. Das Beste daran: Der AK muss man nicht extra beitreten - durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmer:innen automatisch AK Mitglieder. Das gilt auch für Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz - sie alle können die gesamten Leistungen der AK nutzen.

2. Warum gibt es die AK und warum ist die AK wichtig?
Damit jemand für die arbeitenden Menschen kämpft. Alle Arbeitnehmer:innen haben mit der Arbeiterkammer (AK) jemanden, der für sie kämpft, sich für ihre Rechte einsetzt und sich politisch laufend einbringt. Denn die AK will, dass die Anliegen der Arbeitnehmer:innen bei Gesetzen berücksichtigt werden. Deshalb schauen sich die Expert:innen der AK Gesetze genau an: Sie begutachten diese, formulieren Gesetzesvorschläge und erkämpfen für die Mitglieder wichtige Arbeitsrechte. Denn faire Arbeitsbedingungen und ein gut ausgebauter Sozialstaat sind nicht selbstverständlich.

Ein paar Beispiele: Ob es der Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, die Eltern- oder Pflegekarenz ist - vieles, was heute selbstverständlich erscheint, wurde von den Gewerkschaften gemeinsam mit der AK durchgesetzt.

3. Was heißt Interessensvertretung
Sich für die Anliegen von größeren Gruppen einsetzen.
 Viele Anliegen sind nicht nur die Interessen von Einzelpersonen, sondern von größeren Gruppen. Arbeitnehmer:innen haben gemeinsame Interessen: Eine faire Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten, das Recht auf Urlaub usw. Wenn alle einzeln versuchen würden, diese Interessen durchzusetzen, wäre das sicher schwierig. Deshalb gibt es Interessenvertretungen, die die gemeinsamen Anliegen verteidigen und für Verbesserungen kämpfen.

Für die Arbeitnehmer:innen machen das die Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaftsbund (ÖGB). Für Unternehmen die drei Wirtschaftskammern (WK) und die Industriellenvereinigung (IV), Bäuerinnen und Bauern vertritt die Landwirtschaftskammer (LK).

(Bild: Jasmina - stock.adobe.com)

4. Wer ist AK Mitglied?
Bei der AK sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten,
 also alle Arbeitnehmer:innen, aber auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge.

Wer ist kein AK Mitglied? Zum Beispiel Unternehmer:innen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Bäuerinnen und Bauern.

5. Warum gibt es eine gesetzliche Mitgliedschaft?
Ohne gesetzlichen Beitrag gibt es keine AK. Die Arbeiterkammer (AK) bekommt keine öffentlichen Gelder. Daher ist gesetzlich geregelt, dass Arbeitnehmer:innen einen kleinen Mitgliedsbeitrag leisten. Ohne diesen gesetzlichen Beitrag gäbe es keine AK für alle. Nur durch diese solidarische Mitgliedschaft haben alle den vollen Schutz. Zum Beispiel Rechtsschutz, weil man vor das Arbeitsgericht muss. Oder die Unterstützung bei Insolvenz oder Konsument:innenschutz.

Alle bekommen das Premiumpaket. Auch jene, die vom Beitrag befreit sind (Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte). Als AK Mitglied stehen Ihnen die Top-Expert:innen zur Verfügung. Und: Die gesetzliche Mitgliedschaft hat den großen Vorteil, dass sie nicht einfach abgeschafft werden kann, sondern besonders geschützt ist. Das ist wichtig, denn sonst könnte eine Regierung, die vor allem die Interessen von Unternehmen oder Konzernen vertritt, die AK einfach abschaffen - und die arbeitenden Menschen hätten keine Stimme mehr.

6. Wie hoch ist der gesetzliche Mitgliedsbeitrag?
Der AK Beitrag für ein mittleres Einkommen ist in etwa so hoch wie der Preis für 2 Melange im Kaffeehaus - nur 10 Euro im Monat. Und der Gegenwert kann sich sehen lassen: Beratung und Hilfe in den Bereichen Arbeits- und Steuerrecht, Konsument:innenschutz, Sozialversicherung und Insolvenzrecht.

Nicht zu vergessen: Mit dem AK Beitrag reden Sie auch bei der Gesetzgebung mit. Denn mit Ihrem Mitgliedsbeitrag bezahlen Sie auch die so wichtige politische Interessenvertretung. Mitglieder, die geringfügig oder gar nichts verdienen, sind vom AK Beitrag befreit, bekommen aber das gesamte AK Leistungspaket.

7. Warum braucht es Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft (ÖGB)?
Weil es ein unschlagbares Team für die arbeitenden Menschen ist. Die Arbeiterkammer (AK) ist das Haus des Wissens und der Expert:innen. In der AK werden Gesetze geprüft, Studien erstellt und vieles mehr. Die AK macht aber auch Beratungen zu Arbeitsrecht, Konsument:innenschutz oder schaut sich Pensionsbescheide, Mietverträge oder Pflegegeldeinstufungen an - notfalls geht die AK für die Mitglieder auch vor Gericht.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) organisiert die Betriebsrät:innen, Jugendvertrauensrät:innen und Personalvertreter:innen, bildet sie aus und unterstützt sie in ihrer täglichen Arbeit. Damit sind die Gewerkschaften ganz nah bei den Beschäftigten in den Betrieben und kennen deren Alltag. Die Gewerkschaften verhandeln auch regelmäßig Kollektivverträge und versuchen dort für Arbeitnehmer:innen das Beste rauszuholen. Dabei helfen die AK Studien - wichtige Forderungen können so mit Zahlen und Fakten belegt werden.

Wenn es nötig ist, organisiert der ÖGB auch Betriebsversammlungen bis hin zu Streiks. Dieses Teamwork von AK und ÖGB garantiert, dass die Arbeitnehmer:innen eine starke Vertretung auf allen Ebenen haben.

(Bild: Mangostar - stock.adobe.com)

8. Was ist die Sozialpartnerschaft?
Eine sehr wichtige Errungenschaft. Nirgendwo auf der Welt gibt es einen besseren Kollektivvertragsschutz. Die Sozialpartnerschaft besteht aus 2 Partnern: Die Seite der Arbeitnehmer:innen und die der Arbeitgeber:innen. Die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer vertreten die Interessen der Arbeitnehmer:innen und die Wirtschafts- bzw. Landwirtschaftskammer die Unternehmensinteressen bzw. die der Bäuerinnen und Bauern.

Bei dieser Zusammenarbeit geht es darum, gute Kompromisse zwischen den beiden gegensätzlichen Standpunkten zu finden. Zum Beispiel bei den jährlichen Verhandlungen zu den Kollektivverträgen, beim Zustandekommen von Gesetzen und bei allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik (Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen etc.).

9. Warum ist die Sozialpartnerschaft wichtig?
Für den Erhalt des sozialen Friedens. Weil viele Interessen in den letzten Jahrzehnten partnerschaftlich verhandelt und gelöst wurden, leben wir in Österreich in einem Land, in dem sozialer Friede herrscht. Interessenkonflikte sollen vor allem am Verhandlungstisch gelöst werden. Kampfmaßnahmen wie Streiks sind immer nur das letzte Mittel. Übrigens: In Österreich wird im Vergleich zu anderen Ländern extrem wenig gestreikt.

10. Was macht die AK?
Sich um die Interessen der Arbeitnehmer:innen kümmern.
  Im Gesetz steht, dass die Arbeiterkammer (AK) die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen vertreten soll. Und genau das tut die AK. Bei Problemen im Job, mit dem AMS, mit Pflegegeld oder Pensionsbescheid, aber auch bei den Themen Konsument:innenschutz, Bildung oder Wohnen - die AK ist immer für Sie da. Die AK vertritt alle Arbeitnehmer:innen gegenüber Politik und Wirtschaft und begutachten Gesetze.

Ob im Bereich Arbeits- oder Steuerrecht, Konsument:innenschutz, Sozialversicherung oder Insolvenzrecht: Pro Jahr führt die Arbeiterkammer mehr als 2 Millionen Beratungen durch - am Telefon, per E-Mail und im persönlichen Gespräch. Aber sie hilft nicht nur, sie fördert auch. Zum Beispiel mit dem AK Bildungsgutschein für Mitglieder. Zudem betreiben sie selbst viele Bildungseinrichtungen in ganz Österreich und unterstützen Jugendliche bei der Berufsorientierung.

Und sie macht Grundlagenforschung und Studien. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind wichtig für die politische Arbeit. Zum Beispiel unterstützen diese Analysen die Gewerkschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen.

Die Geschichte der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammern (AK) wurden 1920 als notwendiges Gegengewicht zu den seit 1848 bestehenden Handelskammern eingerichtet. Die AK sollte als gleichwertige Partnerin gegenüberstehen. 1920 verabschiedete der Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen das Arbeiterkammergesetz.

Nach dem 2. Weltkrieg bildete sich unter der Mithilfe der AK die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft heraus. Und um die wird Österreich weltweit beneidet.

11. Die AK ist das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Warum? Und wie funktioniert das?
Alle österreichischen Arbeitnehmer:innen sind die AK! Organisiert wird die Arbeiterkammer (AK) in 9 selbstständigen Arbeiterkammern: eine in jedem Bundesland. In größeren Bundesländern gibt es auch mehrere Standorte.

Das AK Parlament funktioniert so: Alle 5 Jahre wählen die Mitglieder der AK in ihrem Bundesland ihre politische Vertretung - eben das Parlament der Arbeitnehmer:innen. Diese gewählten Kammerät:innen (die sind so etwas wie Abgeordnete) bilden die Vollversammlung. Die wählt den Vorstand und die Präsident:innen der jeweiligen Länderkammern. Die Dachorganisation über den 9 Länderkammern ist die Bundesarbeitskammer - ihr Standort ist die AK Wien.

12. Was ist die AK-Wahl?
Bei dieser Wahl bestimmen die AK Mitglieder die politische Richtung.
 Das nächste Mal 2024 in Ihrem Bundesland. Durch das Arbeiterkammergesetz sind fast alle Arbeitnehmer:innen, die unselbstständig arbeiten, Mitglied der Arbeiterkammer (AK) und somit wahlberechtigt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

In einer gleichen, direkten und geheimen Wahl werden alle 5 Jahre aus den verschiedenen politischen Gruppen - den Fraktionen - die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt. Die Mitglieder bestimmen mit der Wahl also den politischen Kurs der AK. In ganz Österreich wählen die AK Mitglieder alle 5 Jahre in einer direkten und geheimen Wahl ihr Parlament - ähnlich wie bei der Nationalratswahl.

Es gibt verschiedene politische Gruppen - die Fraktionen. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie, welchen Kurs die Arbeiterkammern einschlagen. Alle 5 Jahre können Sie als AK Mitglied bestimmen, wer für Sie in den kommenden 5 Jahren arbeitet. Also wie sich das AK Parlament zusammensetzt, und um welche Themen sich die Arbeiterkammer (AK) kümmern soll.

13. Warum ist es wichtig, zu AK Wahl zu gehen?
Weil nur eine starke AK Ihre Rechte mit aller Kraft durchsetzt.
 Und weil Sie damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer (AK) für die nächsten 5 Jahre mitbestimmen. Gehen Sie wählen! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Die nächste Gelegenheit: 2024. Je stärker die AK ist, desto besser kann sie für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen.

14. Wann ist die nächste AK Wahl und wie läuft das ab?
Dieses Jahr.
 Direkt im Betrieb oder durch Briefwahl. Beides ist unbürokratisch und schnell erledigt. Das Wahlgeheimnis bleibt immer gewahrt. Die wichtigsten Informationen zur Wahl erhalten Sie als Mitglied schriftlich vom AK Wahlbüro. Es benachrichtigt Sie z. B. wann und wo Sie genau wählen können, wie und wann Sie eine Wahlkarte erhalten, und ob Sie in die Wählerliste aufgenommen werden können, wenn Sie nicht automatisch wahlberechtigt sind.

(Bild: Carlos David - stock.adobe.com)

15. Wo kann ich wählen? 
In Ihrem Betrieb oder mit Wahlkarte. Im Betrieb, wenn dort ein sogenannter Betriebswahlsprengel eingerichtet wird. In den meisten großen und mittleren Unternehmen ist das der Fall. Sie sind aufgrund von Urlaub oder Jobwechsel zur Wahlzeit in Ihrem Betrieb verhindert? Dann können Sie eine Wahlkarte beantragen. Wie das geht? Darüber erhalten Sie rechtzeitig Informationen vom AK Wahlbüro.

16. Bin ich überhaupt wahlberechtigt?
Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder, und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. Sie sind automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag - das ist wenige Wochen vor der Wahl - unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben.

Sind Sie zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos, können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen. Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.

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