Nach einem schweren Verkehrsunfall im Bregenzerwald wurde am Montag ein deutscher Alkolenker am Landesgericht in Feldkirch verurteilt.
Mehrere Verwaltungsstrafen sind bei dem Mann noch offen. Auch der Führerschein wurde dem 21-jährigen Angeklagten schon mal entzogen. Diesmal legt ihm die Staatsanwaltschaft gefährliche Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, fahrlässige und schwere Körperverletzung zur Last. „Da ist doch einiges in letzter Zeit zusammengekommen“, stellt Richter Martin Mitteregger fest. Worauf der Angeklagte nickt und sich zu sämtlichen Vorwürfen für schuldig bekennt.
Überhöhte Geschwindigkeit
Zu den Vorfällen: Vergangenen Juni verursacht der Mann auf der L 200 in Richtung Egg einen schweren Verkehrsunfall. Nach einer Sauferei mit Kollegen steigt der stark Betrunkene trotzdem in seinen Pkw und brettert auf der L 200 mit weit überhöhter Geschwindigkeit von Bezau in Richtung Egg. In Andelsbuch nimmt die Tragödie ihren Lauf, als der Mann die Kontrolle über den SUV verliert und von der Fahrbahn abkommt. Der Wagen überschlägt sich mehrmals und bleibt auf einem Radweg liegen. Wie durch ein Wunder kommen der Alkolenker und sein Mitfahrer mit ein paar Kratzern und einer Gehirnerschütterung davon. Ein Alkotest bei dem Unfallfahrer ergibt 1,5 Promille.
Knapp 14 Tage nach dem Crash gerät der Deutsche schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt, als er im Zuge eines Streits seinem Kontrahenten droht, ihm „die Fresse zu polieren“. Und last but not least legt er sich Ende September mit der Polizei an, in dem er sich durch das Klammern an einen Bauzaun gegen seine Verhaftung widersetzt und versucht, eine Polizistin mit Fußtritten gegen ihren Kopf zu attackieren.
„Schauen Sie zu, dass sie in Zukunft die Kurve kratzen.“
Richter Martin Mitteregger nach dem Urteilsspruch zum Unfallfahrer
Bild: Chantall Dorn
Geläutert zeigt sich der Angeklagte erst im Prozess: „Ja, ich habe ein Aggressionsproblem.“ Das rechtskräftige Urteil: Drei Monate Haft auf Bewährung, 2880 Euro Geldstrafe und die Weisung auf ein Anti-Gewalttraining.
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