Die „Baby-Bier-Affäre“ im Innsbrucker Gemeinderat wird vor Gericht ausgetragen. In erster Instanz ist Gemeinderat Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) zu 3000 Euro Schadensersatz verurteilt worden, weil er Hass-Kommentare gegen Janine Bex (Grüne) auf seiner Facebook-Seite offenbar nicht gelöscht hatte. Depaoli legte Berufung ein. Am Mittwoch geht es weiter.
„Ich habe das in dieser Form noch nie erlebt - dass jemand solche Beschimpfungen dann auch noch zu verteidigen versucht“, äußert sich Anwältin Maria Windhager. Sie vertritt GR Janine Bex (Grüne), die Opfer mehrerer Hass-Kommentare auf der Facebookseite von Gemeinderat Gerald Depaoli wurde. Weil solche Hasskommentare im Internet illegal sind und weil Depaoli als Seitenbetreiber gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, die Kommentare zu löschen, das aber nicht getan hat, wurde er zu 3000 Euro Schadensersatz (in erster Instanz, nicht rechtskräftig) verurteilt.
Depaoli legte Berufung ein
Depaoli legte Berufung ein, am Mittwoch wird erneut verhandelt. „Ich bin mir sicher, dass das Urteil dem Grunde nach halten wird, weil es sich praktisch um den Prototypen von Hasspostings handelt“, erläutert Windhager. „Solche groben Beschimpfungen müssen sich Frauen nicht gefallen lassen.“
Wir müssen über Selbstverständliches immer noch streiten. Es braucht viel Kraft, Mut und Aufwand, sich solchen Diffamierungen zu stellen.
Rechtsanwältin Maria Windhager
Bild: COPYRIGHT:CORN
Die Vorgeschichte ist bekannt: Depaoli postete auf Facebook ein Foto von Bex samt Baby und einem alkoholfreien Bier und merkte an, dass im Gemeinderat weder Bier noch Baby etwas verloren hätten. Nachdem also „vergessen“ wurde anzumerken, dass das Bier alkoholfrei war, wurde Bex auf der Facebook-Seite auf das Übelste beschimpft.
Meistens schnell aus der Welt geschafft
Hass-Kommentare können für die Opfer schlimme Folgen haben. „Das Wichtigste für die Betroffenen ist, dass solche Inhalte schnell aus dem Internet genommen werden, dann ist die Sache auch meistens schnell aus der Welt geschafft. In dem Fall, wenn sich jemand über einen so langen Zeitraum weigert und keinerlei Einsicht vorhanden ist, muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für meine Klientin war das eine große Überwindung, diesen Schritt zu setzen, man exponiert sich ja dann erneut“, berichtet Windhager.
„Das ist der Grund, warum so viele zögern, damit vor Gericht zu gehen. Auch das Kostenrisiko ist ein Thema. Es zeigt für mich, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben. Da bin ich Realistin, denn ich habe leider viel mit dem Thema Hass im Netz zu tun.“
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.