27-Jährige bewusstlos

Prozess um Sex-Übergriff unter Heiligendenkmal

Gericht
23.01.2024 15:06

„Ich dachte halt, dass es ihr gefällt“, interpretierte ein Deutscher den Zustand einer jungen Frau, mit der es auf einem Grünstreifen in Wien-Margareten zur Sache ging - sie hatte 3,12 Promille Alkohol im Blut. Was der Angeklagte als lustvolle Bestätigung auffasste, war aber Wehrlosigkeit. Die 27-Jährige verlor das Bewusstsein.

Bier, Jägermeister, Berliner Luft und so weiter - es gibt wenig, was der 41-Jährige am Abend des 5. August letzten Jahres nicht getrunken hat. Der Feierabendumtrunk endete schließlich beim Würstelstand bei der Wiener U-Bahn-Station Pilgramgasse. Und mit einer neuen weiblichen Bekanntschaft. 

„Nüchtern würde ich das jetzt auch nicht unbedingt machen“
„Ich hab auf dem Gehsteig, nachdem ich mich bei dem Denkmal erleichtert habe, eine Frau getroffen“, erzählt der gebürtige Deutsche. An das kurze Kennenlernen danach könne er sich nicht mehr wirklich erinnern. Er wisse nur: „Am Grünstreifen neben dem Würstelstand haben wir dann halt rumgeknutscht. Nüchtern würde ich das jetzt auch nicht unbedingt machen“ - der Elektrogeräteverkäufer und die 27-Jährige landeten in der Wiese neben der Statue des Heiligen Johannes Nepomuk.

Anwalt Sascha Flatz verteidigt den Elektrogeräteverkäufer. (Bild: Zwefo)
Anwalt Sascha Flatz verteidigt den Elektrogeräteverkäufer.

Die junge Frau wurde ohnmächtig, der 41-Jährige schob weiter seine Hand in ihre Hose, ließ nicht von ihr ab. Sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person klagt die Staatsanwältin an. „Er hat nicht gemerkt, dass die Dame bewusstlos ist“, hält Verteidiger Sascha Flatz dagegen. Erst als eine Passantin „hysterisch herumschrie“ stand er auf und ging. Kam aber zurück, als er Blaulicht beim Heiligendenkmal sah.  

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So lange sie nicht zu jung, zu alt oder schirch wie die Nacht sind und ich Single bin ... Auf dem Grünstreifen ist aber ein Novum.

Angeklagter (41) über Begegnungen mit fremden Frauen

„Ich hab zwar gesehen, dass sie den Kopf zurückgelegt hat und die Augen zugemacht hat, aber ich dachte halt, dass es ihr gefällt“, bekennt sich der Deutsche nicht schuldig, die 27-Jährige - deren Namen er nicht einmal weiß - in aller Öffentlichkeit auf dem Grünstreifen missbraucht zu haben. Die Richterin hakt nach: „Kommt das öfter vor, solche Begegnungen mit fremden Frauen?“ - „So lange sie nicht zu jung, zu alt oder schirch wie die Nacht sind und ich Single bin ... Auf dem Grünstreifen ist aber ein Novum.“

Bei einer Heiligenstatue wie dieser ging es heiß her. (Bild: Zwefo, Sophie Pratschner, Krone KREATIV)
Bei einer Heiligenstatue wie dieser ging es heiß her.

Ohnmacht tatsächlich nicht aufgefallen
Dass es zu einem sexuellen Kontakt zwischen den beiden gekommen ist unter der Nepomuk-Statue und die junge Frau bewusstlos war, stehe fest - urteilt der Schöffinnensenat. Dennoch: Die subjektive Tatseite fehlt. Es sei anzunehmen, dass der Verkäufer tatsächlich nicht mitbekommen habe, dass der 27-Jährigen die Handlungen nicht gefallen, sondern sie das Bewusstsein verloren hatte. Also gibt es einen nicht rechtskräftigen Freispruch.

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