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Es begann ganz harmlos - mit der Beschwerde eines verdeckten Ermittlers bei der Datenschutzbehörde, weil er im BVT-Untersuchungsausschuss „geoutet“ wurde und so seine Undercover-Einsätze gefährdet seien. Aus der Beschwerde wurde ein Verfahren vor dem EU-Gericht, das nun weitreichende Folgen für Österreich hat.
Wer sich in Österreich über irgendetwas beschweren will, braucht Zeit. Denn alles dauert. Wie in diesem Fall, der bereits im Herbst 2018 begonnen hatte - mit der Ablehnung der Parlamentarier, einen verdeckten Ermittler beim BVT-Untersuchungsausschuss anonym zu befragen.
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