Nach einem schockierenden Messerangriff am Bahnhof Götzis (Vorarlberg) wurde der Angeklagte am Schwurgericht in Feldkirch zu zwölf Jahren Knast verurteilt.
„Ich habe nach wie vor Alpträume und Panikattacken und nehme psychologische Hilfe in Anspruch“, erzählt der 24-jährige Unterländer mit leiser Stimme dem Geschworenensenat in der Verhandlung am Dienstag. Seinen Job als Kfz-Mechaniker kann der junge Mann auch nicht mehr ausüben. Zu schwer wiegen die Folgen der damals erlittenen Verletzungen. „Der Angeklagte hatte mit extrem hoher Wucht zugestochen. Dadurch wurde die zehnte Rippe, die einen sehr massiven Knochen darstellt, durchtrennt, Bauch- und Brustraum eröffnet und Leber, Lunge und Zwerchfell verletzt“, führt Gerichtsmediziner Walter Rabl aus. „Das Opfer hatte sehr, sehr großes Glück, dass es das überlebt hat.“
Das Opfer hatte sehr, sehr großes Glück, dass es das überlebt hat.
Gerichtsmediziner Walter Rabl
Mann pinkelte auf Bahnsteig
Während die öffentliche Anklägerin von versuchtem Mord ausgeht, bestreitet dies der bislang unbescholtene Angeklagte vehement. „Ich war wütend, hab‘ einfach zugestochen. Aber ich wollte ihn nicht töten“, jammert der gelernte Metzger. Umso absurder der niedrige Beweggrund, am Bahnsteig Götzis dem ahnungslosen Opfer die neun Zentimeter lange Klinge bis zum Anschlag in den Rücken zu rammen. Der 24-Jährige hatte den sichtlich Betrunkenen beim Pinkeln aufs Bahngleis beobachtet und ihn zurechtgewiesen, „dass es hier auch ein Klo gibt.“
Wenig später nähert sich der 35-Jährige unbemerkt von hinten und sticht dem Opfer eiskalt und mit voller Wucht in den Rücken. Während das Opfer sich blutüberströmt in einen Zug rettet, zündet sich der Messerstecher nach der Tat genüsslich einen Tschik an, ehe er flüchtet. Ein Zeuge alarmiert die Polizei. Zwei weitere Zeugen kümmern sich um das Opfer, das bis zum Eintreffen der Rettung aufgrund des hohen Blutverlustes mehrmals kollabiert.
Herzstillstand bei Rückkehr zum Tatort
Dank einer Not-OP am LKH Feldkirch überlebt der Mann knapp. Tragisch: Als der 24-Jährige wenige Wochen nach dem schrecklichen Angriff nochmals zum Tatort zurückkehrt, nimmt ihn die Sache so sehr mit, dass er einen Herzstillstand erleidet. Wieder gelingt es den Ärzten ihn zu reanimieren. Nicht rechtskräftiges Urteil: Schuldspruch wegen versuchten Mordes. Zwölf Jahre Haft und 7000 Euro Teilschmerzengeld.
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