Fehlende Ausbildung?

20 Jahre nach Flugzeugabsturz Prozess beantragt

Ausland
24.01.2024 13:32

20 Jahre nach dem Absturz eines ägyptischen Billigfliegers vor dem Badeort Sharm el-Sheikh mit 148 Toten bahnt sich ein Prozess an. Die Staatsanwaltschaft in Paris stellte einen entsprechenden Antrag wegen Totschlags gegen den Chef der damaligen Fluggesellschaft in Frankreich, woher die meisten Opfer kamen.

Dem Ex-Chef von Flash Airlines wird vorgeworfen, ehemalige Militärpiloten ohne ausreichende Ausbildung für Linienflüge eingesetzt zu haben. Bereits 2017 teilte die Justiz mit, dass Pilotenfehler die Ursache des Absturzes gewesen seien. Die Boeing 737 war am 3. Jänner 2004 nur drei Minuten nach dem Start abgestürzt. Dabei kamen alle 135 französischen Passagierinnen und Passagiere sowie 13 Besatzungsmitglieder ums Leben. 

Die juristische Aufarbeitung hatte sich sehr lange gezogen. Ein Opferverband legte 2007 einen Bericht vor, der zahlreiche Vorwürfe erhob, unter anderem gegen die französische Luftfahrtaufsicht, weil sie den Flug genehmigt hatte. Ein erstes Verfahren in Frankreich wurde schließlich 2017 eingestellt. Zwei Jahre später nahm ein Berufungsgericht die Ermittlungen wieder auf. Im selben Jahr wurde der französische Staat dazu verurteilt, dem Opferverband 10.000 Euro Schadensersatz wegen der Verzögerung des Verfahrens zu zahlen.

„Zahlreiche Versäumnisse“
Nun haben sich mehr als 500 Angehörige der Todesopfer als Nebenklägerinnen und Nebenkläger gemeldet. Ob und wann es zum Prozess kommt, müssen die Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter entscheiden. Die französische Staatsanwaltschaft spricht von „zahlreichen Versäumnissen und ungenauen Berechnungen“ der beiden Piloten. Diese hätten direkt zum Absturz geführt. Auch die Erschöpfung der Besatzung soll nicht berücksichtigt worden sein. Laut einem Gutachten, das 2009 veröffentlicht wurde, hatte der Pilot in den beiden Wochen vor dem Unfall anstrengende Schichten und ungewöhnlich kurze Ruhezeiten gehabt. Deshalb könne auch Müdigkeit mitgespielt haben.

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