Strafe für Belästigung
Berlin beschließt Schutz vor Abtreibungsgegnern
Die deutsche Regierung will Frauen künftig besser vor Belästigungen durch radikale Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner schützen. Am Mittwoch wurde ein Gesetzesentwurf gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen beschlossen.
Demnach müssen die Länder dafür sorgen, dass Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen haben, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der Entwurf kommt von Frauenministerin Lisa Paus (Grüne).
Hier sehen Sie einen Tweet von Lisa Paus zum neuen Gesetz.
Um das Gesetz durchzusetzen, soll mitunter ein Strafgeldtatbestand eingeführt werden. Belästigungen können dann mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro geahndet werden. „Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen“, sagte Paus. Meinungsfreiheit habe in diesem Fall ihre Grenzen. Der Schutz des Lebens werde durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet.
Protest mit Gebeten
Beratungsstellen wie jene von Pro Familia hatten zuvor immer wieder davon berichtet, dass ratsuchende Frauen und Beschäftigte von radikalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern belagert würden. Diese stehen etwa vor den Einrichtungen, beten laut und halten dabei Schilder mit religiösen Motiven hoch.
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