Zwei Angeklagte standen vor dem Innsbrucker Landesgericht, nachdem sie bei gemeinnützigen Projekten getrickst haben sollen. Beim Prozess wegen Vorteilsnahme ging es auch um ein Luxusauto, das plötzlich viel billiger zu haben gewesen sein soll . . .
Die Vorgeschichte kam beim Prozess natürlich zur Sprache: Der Zweitangeklagte war zwischen 2013 und 2019 für die Auftragsvergabe bei einer gemeinnützigen Tiroler Wohnungsgesellschaft zuständig. Immer wieder soll er Geld gegen Aufträge vom Erstangeklagten bekommen haben, der mit seiner Firma Instandhaltungsarbeiten für die Wohnungsgesellschaft verrichtete. Konkret drei Prozent „Provision“ pro Auftrag. „Das stimmt alles überhaupt nicht“, sagte er dazu mehrfach.
Auto nur „für einen guten Preis“
Auch der Erstangeklagte stritt alles vehement ab: „Es gab nie Geldübergaben gegen Aufträge.“ Das Auto (Audi Q7) habe er ihm wiederum verkauft, jedoch einfach nur „für einen guten Preis“. Er habe sich keine Vorteile oder weitere Aufträge daraus erwartet. Zwischen ihm und dem Zweitangeklagten habe es lediglich „eine reine Geschäftsbeziehung gegeben“.
Die Frage wird schlicht sein, ob man den Angeklagten oder den Zeugen Glauben schenkt.
Richter Andreas Mair
Mehrere Geldübergaben in bar
Zwei Zeugen belasteten das Duo hingegen und wollten mehrere Geldübergaben in bar mitbekommen haben. Richter Andreas Mair sah das als wesentlichen Punkt: „Die Frage wird schlicht sein, ob man den Angeklagten oder den Zeugen Glauben schenkt.“
Urteile noch nicht rechtskräftig
Am Ende gab es rund um angebliche Geldflüsse einen Freispruch, die Vorteilsnahme bzw. -zuwendung beim Luxus-Audi sah das Gericht aber als erwiesen an. Der Angestellte fasste dafür 9000 Euro Geldstrafe aus (zur Hälfte bedingt), der Firmeninhaber 1440 Euro – nicht rechtskräftig. „Klassische Anfütterung“, sagte der Richter.
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