Er hat sie zwar nicht geschrieben, doch als Seiteninhaber hätte er sie rechtzeitig löschen müssen: Nach der sogenannten „Baby-Bier-Affäre“ im Gemeinderat Innsbruck, die Gemeinderat Gerald Depaoli auf seiner Facebook-Seite thematisierte, wurden einige Hasskommentare auf seiner Seite gepostet. Verurteilt zu 3000 Euro, legte er Berufung ein, was ihm allerdings keinen Erfolg brachte.
Großes Finale im strafrechtlichen Prozess Bex versus Depaoli. Kurzer Rückblick: Auf der Facebookseite von GR Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) fanden sich Hasskommentare gegen GR Janine Bex (Grüne). Auch wenn er sie nicht selbst geschrieben hatte - als Accountinhaber wäre es seine Aufgabe gewesen, die Kommentare in einem angemessenen Zeitraum zu löschen. Als er deswegen zu einer Schadenersatzzahlung von 3000 Euro verurteilt wurde, legte er Berufung ein.
„Kirche im Dorf lassen“
Von seiner Verteidigungslinie wichen er und sein Anwalt auch im Berufungsprozess nicht ab: „Für mich handelt es sich schlichtweg um ein Werturteil“, sagte Depaolis Anwalt Patrick Gaulin zu einem der Hass-Kommentare. Man solle die Kirche im Dorf lassen. „Ich habe das noch nie erlebt, dass solche Postings immer wieder durch alle Instanzen gerechtfertigt werden. Jetzt noch immer uneinsichtig diesbezüglich zu sein, dass die Äußerungen ganz klar tatbestandsmäßig sind – da liegt ein komplett falsches Rechtsverständnis vor“, zeigte sich Bex-Anwältin Maria Windhager entsetzt.
Auch die Senatsvorsitzende Andrea Klammer ließ die Kommentare als Werturteile nicht gelten: „Die in Rede stehenden Äußerungen fallen nach Ansicht des Berufungsgerichtes zweifellos unter die Tatbestandsalternative der Beschimpfung.“ Sieg für Bex!
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