Nach einer Anhörung am Donnerstag steht fest: Bald wird es für Fritzl weitere Lockerungen geben, ab Mitte 2024 scheint seine Unterbringung in einem Pflegeheim wahrscheinlich.
Sie hatte Josef Fritzl einst, nach seiner Verhaftung, begutachtet und als brandgefährlich diagnostiziert.
Fritz für „harmlos“ erklärt
Aber nach neuerlichen Untersuchungen vor Kurzem erklärte Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner den Inzestvater quasi für „harmlos“ – aufgrund seiner fortschreitenden Demenz, die mittlerweile seine Persönlichkeitsstörung überlagere. Und wegen seines angeschlagenen körperlichen Zustands.
Fazit: Der 88-Jährige müsse fortan nicht mehr in einer Abteilung für geistig abnorme Täter angehalten werden. Eine Verlegung in die Krankenanstalt eines Gefängnisses oder in ein Pflegeheim – „draußen“ – sei nun angebracht.
Eine Einschätzung, die auch jene Psychologen, die Josef Fritzl hinter Gittern betreuen, teilen.
Weswegen jetzt Schritt für Schritt über diverse Lockerungsmaßnahmen für Fritzl entschieden werden soll. Zu Beginn stand dabei – eben am Donnerstag – eine Anhörung von ihm, vor einem Richtersenat. Bei dem seine Überstellung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug beschlossen wurde. Nun ist seine Anwältin Astrid Wagner am Zug: Sie wird demnächst bei der Justiz einen Antrag auf eine bedingte Entlassung des 88-Jährigen stellen.
Anwältin bereits auf der Suche nach Pflegeheim
Tatsächlich dürften seine Chancen, dass er noch in diesem Jahr in Freiheit kommen könnte, gut stehen. „Ich bin bereits dabei“, so Wagner, „für Herrn Fritzl einen Platz in einem auf Patienten mit neurologischen Problemen spezialisierten Pflegeheim zu suchen.“
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.