Vorsorge gegen Krebs

Land macht HPV-Impfung für alle bis 26 günstiger

Tirol
26.01.2024 13:00

Die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) soll künftig für auch für Tirolerinnen und Tiroler bis zum vollendeten 27. Lebensjahr günstiger zugänglich sein. Das teilte das Land nun mit. Im Februarlandtag soll dazu der Beschluss dazu fallen. 

Eine HPV-Infektion kann Krebsvorstufen oder Krebs unter anderem an Geschlechtsorganen verursachen, die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Schleimhautkontakt etwa bei Geschlechtsverkehr. Eine frühzeitige Impfung kann das Risiko für HPV-bedingte Krebserkrankungen um bis zu 90 Prozent senken. 

Unter 27-Jährige werden gefördert
Kinder und Jugendliche zwischen dem neunten und 21. Geburtstag erhalten die Impfung im Rahmen des Impfprogramms des Bundes, des Landes und der Sozialversicherung kostenlos, empfohlen wird sie allerdings allen bis zum 30. Lebensjahr. Daher weitet das Land die Impfaktion auf Initiative von Gesundheitslandesrätin Cornelia auf alle Tirolerinnen und Tiroler bis zum vollendeten 27. Lebensjahr aus. 

Fakten

Die HPV-Impfung wird nach dem Österreichischen Impfplan allen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr generell empfohlen, danach optional. 

  • 9. Geburtstag bis vollendetes 21. Lebensjahr: Kostenlose 2-Mal-Impfung im Abstand von mind. 6 Monaten bis max. 12 Monaten. 
    In der fünften Schulstufe werden Kindern und Jugendlichen gratis Schulimpfungen angeboten. 
    Ab dem zwölften bis zum 21. Geburtstag kann die HPV-Impfung nach Voranmeldung gratis nachgeholt werden.
  • 21. bis 27. Geburtstag: 3-Mal-Impfung mit Selbstbehalt von 62 Euro/Impfung. Mindestabstand zwischen den ersten beiden Impfungen: 2 Monate; Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung: 6-8 Monate. 

Für Erstimpfungen ab 21 Jahren sind drei Impfungen erforderlich, die in Apotheken normalerweise jeweils rund 200 Euro kosten. Mit der Ausweitung der Finanzierung bleibt Impfwilligen ein Selbstbehalt von 62 Euro pro Impfung. Erhältlich sind diese für 21- bis 27-Jährige in den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften bzw. des Stadtmagistrats Innsbruck, die Terminvereinbarung kann online oder telefonisch abgewickelt werden. 

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