Mit lebenslanger Haft und einer Einweisung endete Freitagnacht am Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen einen 29-jährigen Oberösterreicher. Er hatte seine Lebensgefährtin erstochen und verursachte danach noch einen tödlichen Verkehrsunfall.
Domina und Sklave - in diesem Verhältnis standen eine Grazerin und ein 29-jähriger Oberösterreicher. Zunächst war er Kunde, später auch mit seiner „Herrin“ liiert.
Wie berichtet, hatte der 29-Jährige im April letzten Jahres seine Lebensgefährtin mit über 20 Messerstichen getötet, nachdem sie ihn im Streit aus der Wohnung werfen und die Beziehung beenden wollte.
Völlig Unbeteiligter musste sterben
Danach war er mit seinem BMW unweit des Tatorts mit 130 km/h in ein entgegenkommendes Auto gerast - der unbeteiligte Lenker, ein 31-jähriger Grazer, verstarb noch an der Unfallstelle.
Der Verteidiger plädierte entgegen der Doppel-Mordanklage auf Totschlag im Affekt und grob fahrlässige Tötung.
Gutachten widerlegt Behauptung des Angeklagten
Dreh und Angelpunkt war bei der Fortsetzung des Prozesses am Freitag das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Die Behauptung des Angeklagten, er sei versehentlich auf die Gegenfahrbahn geraten, weil ihn eine blutende Wunde am Unterarm abgelenkt habe, entkräftete der Experte. Die Angaben des 29-Jährigen seien aus technischer Sicht nicht plausibel. „Es ist eindeutig auf sehr abruptes Auslenken des Fahrzeuges unmittelbar vor der Kollision zu schließen.“
Der Verteidiger des Angeklagten ortete Ungereimtheiten beim Zustandekommen des Gutachtens. So habe der Sachverständige laut einem Polizeibericht schon am Tattag vorschnell sein Urteil gefällt. Ein Antrag auf einen neuen Gutachter wurde vom Gericht aber abgelehnt.
Psychisch krank aber zurechnungsfähig
Ein Gerichtspsychiater attestierte dem Oberösterreicher eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen. Er sei aber bei der Tat zurechnungsfähig gewesen. Eine klinische Psychologin erläuterte noch, das Opfer habe dem Angeklagten bei seinen Panikattacken helfen können. Als sie sich von ihm abwandte, sei „es gekippt“.
Die Geschworenen berieten mehr als drei Stunden. Im Fall der getöteten Frau entschieden die Laienrichter, dass es sich um Mord gehandelt habe. Doch im zweiten Fall glaubte die Mehrheit dem Angeklagten, dass der Zusammenstoß nicht beabsichtigt war.
Das Urteil lautete auf lebenslange Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum - nicht rechtskräftig.
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