Keine Mehrheit
Finnland: Stichwahl um Amt des Präsidenten
Der neue Präsident Finnlands wird in einer Stichwahl ermittelt. In der ersten Runde der Abstimmung am Sonntag zeichnete sich kein klarer Sieger ab. Nach Auszählung fast aller Stimmen führte der Chef der konservativen Sammlungspartei, Alexander Stubb, mit 27,1 Prozent. Der Grüne Pekka Haavisto lag mit 25,7 Prozent an zweiter Stelle, gefolgt von Jussi Halla-aho von der nationalistischen Finnischen Partei mit 19,0 Prozent.
Der Zweikampf zwischen Stubb und Haavisto wird sich in der nächsten Runde am 11. Februar entscheiden. Die Finnen wählen erstmals als NATO-Land einen neuen Präsidenten.
Nachfolger für Amtsinhaber Sauli Niinistö
Der Sieger wird der Nachfolger von Amtsinhaber Sauli Niinistö. Dieser hatte sein Land nach jahrzehntelanger Blockfreiheit in das westliche Verteidigungsbündnis NATO geführt - als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine vor knapp zwei Jahren. Niinistö darf nach zwei sechsjährigen Amtszeiten nicht mehr antreten. Er entstammt wie Stubb der konservativen Sammlungspartei. Zentralbankchef Olli Rehn, der für die liberale Zentrumspartei antrat, und die sozialdemokratische EU-Kommissarin Jutta Urpilainen bewarben sich ebenfalls um den Posten.
Insgesamt waren neun Kandidaten angetreten. Alle Anwärter versprachen eine harte Haltung gegenüber dem Nachbarn Russland, falls sie zum Präsidenten gewählt werden. Das Staatsoberhaupt leitet in enger Zusammenarbeit mit der Regierung die Außen- und Sicherheitspolitik, vertritt das Land bei NATO-Treffen und ist Oberbefehlshaber der Verteidigungskräfte.
Im April 2023 wurde das nördlichste Land der EU als 31. Mitglied in dem Verteidigungsbündnis aufgenommen. Für die Finnen, deren Land auf einer Länge von 1340 Kilometern an Russland grenzt, stellte das eine große Zeitenwende dar.
Der Präsident wird in Finnland für eine Amtszeit von sechs Jahren direkt vom Volk gewählt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, zusammen mit der Regierung über die Außen- und Sicherheitspolitik zu entscheiden, die Regierung zu ernennen und Gesetze abzusegnen.
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