45-Jähriger wurde am Montag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, davon aber nur acht Monate unbedingt. Fünf Monate U-Haft werden auch noch abgezogen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tierschützern zeigten sich nach Prozessende empört über die ihrer Ansicht nach zu geringe Höhe der Strafe.
Es waren grauenhafte Zustände, die Polizisten am 1. September 2023 in einem Haus in Ansfelden zu sehen bekommen hatten. Im Keller des alten Gebäudes vegetierten 44 stark abgemagerte Hunde in massiv verdreckten und viel zu kleinen Käfigen bei völliger Finsternis vor sich hin. Die in den eigenen Exkrementen liegenden Tiere waren von Bisswunden und Narben nur so übersät, litten teilweise an Krankheiten und Parasiten. Der Gestank war bestialisch. „Sie können sich gar nicht vorstellen, was wir hier gefunden haben“, alarmierte eine entsetzte Polizistin den Journalstaatsanwalt.
Tierschutzorganisationen wurden zu Hilfe gerufen, um die gequälten, völlig verängstigten Kreaturen aus dem finsteren Verließ in Sicherheit zu bringen. Drei Hunde konnten nur tot geborgen werden. Drei weitere waren dem Besitzer – einem 45-jährigen Arbeitslosen, der nach einer Verurteilung in Wels wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz noch eine Bewährungsstrafe offen hatte – bereits im Vorfeld abgenommen worden.
Es wurden Datenträger sichergestellt, auf denen die Vierbeiner bei Hundekämpfen zu sehen sind. Die Polizisten förderten aber noch anderes belastendes Material zutage. Unter anderem fünf Kilo Amphetamin (Verkaufswert 75.000 Euro), Kokain, Cannabis und Ecstasy.
Zahlreiche Schusswaffen wie eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, Sturmgewehre, Pumpguns. Außerdem gefälschte 20-Euro-Scheine sowie unterdrückte Kfz-Kennzeichen, Führerscheine und Urkunden.
Am Montag musste sich der 45-Jährige vor einer Einzelrichterin im Landesgericht Linz verantworten. Gegenüber der Polizei hatte er die Aussage verweigert. „Mein Mandant bekennt sich vollends schuldig“, betonte Strafverteidiger Gernot Weiß. „Aufgrund der erdrückenden Beweislage“, mutmaßte Staatsanwalt Lukas Starl.
Er forderte den Widerruf der seinerzeit im LG Wels nur bedingt verhängten Haftstrafe von 24 Monaten: „Es geht um einen der massivsten Fälle von Tierquälerei in Oberösterreich. Der Angeklagte hat sich zu Hause auch bis unter die Zähne bewaffnet.“
Ein schockierend mildes Urteil, das extrem frustrierend für unsere Arbeit und vermutlich auch für die Ermittler ist. Dass Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, dürfte nicht überall in der Justiz angekommen sein.
Jürgen Stadler, Pfotenhilfe Lochen
Das noch nicht rechtskräftige Urteil der Richterin: 24 Monate Haft, acht davon unbedingt. Fünf Monate U-Haft werden von der Strafhöhe noch abgezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
„Der Mann ist in spätestens drei Monaten frei. Dieses Urteil ist eine Riesenenttäuschung“, kritisiert Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.