Ein 14-jähriger Bub hatte in Tirol offenbar Lust auf Kaugummis und versuchte sich diese auf feurige Art und Weise zu beschaffen. Er schnappte sich kurzerhand einen Bunsenbrenner und „knackte“ den Automaten auf. Nun landete er dafür in Innsbruck vor Gericht.
Wie schnell man für einen „Blödsinn“ vor dem Richter landen kann, weiß nun auch ein erst 14-jähriger, in Tirol lebender Türke. „Wir wollten einfach Süßigkeiten haben“, meinte der Jugendliche sichtlich nervös. „Bewaffnet“ mit einem Bunsenbrenner, versuchte er, sich mit einem Komplizen Kaugummis zu beschaffen, und soll im Oktober des Vorjahres bei gleich zwei Automaten die Verglasung verbrannt haben.
So etwas will ich nie wieder tun.
Der junge Angeklagte vor Gericht
Beim ersten Fall, bei dem in Innsbruck tatsächlich Süßigkeiten erbeutet wurden, will der junge Angeklagte gar nicht dabei gewesen sein. Doch den Klau-Versuch nur einen Tag später gestand er. „So etwas will ich nie wieder tun“, zeigte sich der 14-Jährige reumütig.
Schüler kam ohne Verurteilung davon
Richter und Staatsanwalt ließen schlussendlich Milde walten und gewährten dem Automaten-Knacker eine Diversion. Für eine Probezeit von zwei Jahren wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Der Schüler, dem auch Bewährungshilfe auferlegt wurde, muss aber 160 Euro an den Betreiber des Kaugummiautomaten zahlen.
„Schauen Sie, dass Sie in der Schule gut sind, dann müssen Sie nicht stehlen“, gab ihm der Richter am Ende mit auf den Weg.
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