AK-SERVICE-TIPP

Muss ich Ausbildungskosten zurückzahlen?

Steiermark
31.01.2024 09:00

Dass auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstvertrages die Refundierung von Ausbildungskosten gefordert werden kann, weiß AK-Expertin Teresa Wasserfaller, die Tipps für Betroffene hat.

Voraussetzung für die Rückzahlung von Ausbildungskosten ist eine schriftliche Vereinbarung, die vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen wird und aus der die Höhe der Kosten sowie die monatliche Reduzierung des Rückzahlungsbetrages hervorgehen. Eine allgemeine Vorwegvereinbarung im Arbeitsvertrag reicht nicht aus. Zurückgefordert werden können Kosten für eine Ausbildung, die Spezialkenntnisse vermittelt, die auch in anderen Unternehmen verwertet werden können, nicht jedoch Einschulungskosten.

Die Rückzahlungsverpflichtung ist zeitlich begrenzt und für Vereinbarungen, die ab dem 29. 12. 2015 abgeschlossen wurden, für vier Jahre, in besonderen Fällen für maximal acht Jahre zulässig. Ob Ausbildungskosten zurückzuzahlen sind, hängt von der Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses ab.

Vereinbarungen schriftlich festhalten
Die Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht nur bei Arbeitnehmerkündigung, berechtigter Entlassung und unberechtigtem Austritt, sondern auch bei einer einvernehmlichen Auflösung. Der Arbeitgeber und die Arbeitgeberin können bei einer einvernehmlichen Auflösung auch auf die Rückzahlung verzichten. In diesem Fall empfiehlt es sich diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

„Gewusst wie“ ist eine Service-Seite der „Krone“ und der Arbeiterkammer.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt