Dieses Jahr stehen in Österreich die Arbeiterkammerwahlen an. Den Beginn haben Salzburg und Vorarlberg gemacht, welche schon seit dem 26. Jänner wählen können. Vom 4. bis 13. März finden diese in Kärnten statt. Doch wie läuft die Wahl ab und wie kann ich meine Stimme geben? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Kärntner AK-Wahl.
In jedem Bundesland stehen verschiedene wahlwerbende Gruppen an. Sie stehen für unterschiedliche Programme, mit denen sie die Situation der Arbeitnehmer:innen verbessern wollen. Die einzelnen Programmpunkte finden Sie auf der AK-Wahl-Website.
Wo und wie kann ich wählen?
Rechtzeitig vor der Wahl bekommen Sie Post von Ihrer Arbeiterkammer. Darin stehen alle wichtigen Informationen bezüglich der anstehenden Wahl - auch die Information, wo sich Ihr Wahlsprengel befindet.
Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft alle am Stichtag 20. November 2023 kammerzugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Am Wahltag nicht im Betrieb? - Kein Problem!
Die Wahl zur Arbeiterkammer kann über zwei Möglichkeiten stattfinden.
Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebswahllokal eingerichtet wurde, können Sie zu fixen Wahlzeiten von Ihrem Wahlrecht persönlich im Betrieb Gebrauch machen. Wo sich das Betriebswahllokal befindet, erfahren Sie rechtzeitig vor der Wahl per Post.
Für den Fall, dass kein Wahllokal in Ihrem Betrieb eingerichtet wurde, erhalten Sie eine Wahlkarte per Post nach Hause zugeschickt. Auch Wahlberechtigte, die zwar in einem Betriebswahlsprengel erfasst sind, an den Wahltagen jedoch aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen nicht im Betrieb sind, können bis 1. März 2024 beim Wahlbüro schriftlich eine Wahlkarte beantragen.
Wo finde ich das Wahlergebnis?
Sobald alle Stimmen ausgezählt sind, wird das AK Wahlbüro das Ergebnis medial und auf der AK-Website veröffentlichen.