OGH wies Revision ab

Steibl fix mit Klage gegen Ischgler TVB abgeblitzt

Tirol
31.01.2024 11:32

Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Tourismusverband Ischgl-Paznaun und seinem ehemaligen Geschäftsführer Andreas Steibl scheint entschieden zu sein. Der Oberste Gerichtshof wies jetzt den von Steibl eingebrachten Revisionsantrag ab. Der charismatische Touristiker wird nun wohl etliche Gehälter zurückzahlen müssen.

18 Jahre lang war Andreas Steibl Geschäftsführer des TVB Paznaun-Ischgl und für viele das Gesicht für jenen Ort, der zumindest vor der Corona-Pandemie als „Ballermann der Alpen“ galt. Doch 2021 wurde der gebürtige Wiener von seinem Arbeitgeber gekündigt - für Außenstehende äußerst überraschend.

Fast zwei Jahre dauernder Rechtsstreit
Steibl versuchte, die Kündigung zu bekämpfen. „Der TVB hat in der Vergangenheit ein Gesicht gehabt - und das war mein Mandant“, betonte sein Anwalt Markus Orgler im fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreit immer wieder. Steibl habe Ischgl federführend zu der Marke gemacht, die weit über die Grenzen hinaus bekannt wurde. Weil er so stark mit dem Ort verbunden ist, sei es fast unmöglich, einen neuen, adäquaten Job zu finden, glaubte Orgler. „Wenn Mercedes plötzlich einen Jaguar auf der Kühlerhaube hat, dann lacht die ganze Welt.“

Oberlandesgericht kippte Ersturteil
Steibl bekam zunächst in erster Instanz vom Landesgericht recht. Sein Rauswurf war „unwirksam“. Der TVB-Aufsichtsrat ging dann in Berufung und das Oberlandesgericht entschied, dass die Kündigung doch gerechtfertigt war.

(Bild: Birbaumer Christof)

Doch der ehemalige Geschäftsführer wollte nicht aufgeben und ging in Revision. Nun blitzte er damit aber vor dem Obersten Gerichtshof ab. „Der eingebrachte Revisionsantrag wurde abgewiesen und der in zweiter Instanz getroffene Entscheid endgültig rechtskräftig“, freut man sich beim TVB.

Steibl muss Gehälter zurückzahlen
Auf Steibl werden nun wohl hohe Rückzahlungen zukommen. „Wir mussten aufgrund des erstinstanzlichen Urteils alle Gehälter nachzahlen. Ich habe bereits unseren Anwalt beauftragt, diese nun zurückzufordern“, betonte TVB-Obmann Alexander von der Thannen bereits nach dem Paukenschlag am OLG. „Als verantwortliche Funktionäre sind wir zufrieden, dass somit sämtliche Aufwendungen an den Verband zurückfließen und wieder im Sinne der gesamten Region zur Verfügung stehen.“

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