Mit einem großflächigen und provokanten Sujet machte Janin Baumann Werbung für ihr Perückengeschäft in Kärnten und wollte damit auch Aufmerksamkeit für die Krankheit „Alopezie“ erzeugen. Letzteres gelang ihr fast zu gut und führte auch zu negativen Reaktionen.
Mitte Jänner ging beim Werberat eine offizielle Beschwerde gegen diese „furchtbare Werbung“ ein (wir berichteten) und nun hat dieser seine Entscheidung gefällt. „Jetzt ist das Ergebnis vom Werberat da und es fiel negativ für mich aus!“, postet Janin Baumann, die Besitzerin des Perückengeschäfts in Klagenfurt.
Verstoß des Ethik-Kodex
„Meine erste Reaktion … mir ist die Kinnlade runtergefallen!“ Der Werberat stellte in seiner Prüfung einen Verstoß des Ethik-Kodex fest. „Die Werberäte und Werberätinnen begründen ihre Entscheidung damit, dass bei dem beanstandeten Sujet eine sexualisierte Darstellungsweise ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet wird“, heißt es in der Begründung. „Aufgrund einer animalisch anmutenden Darstellung einer nackten Frau mit einer Perücke als ‚Beute‘ im Mund, ist eine Herabwürdigung des weiblichen Geschlechts erkennbar.“
Signalwirkung der Kampagne
Positiv streicht der Werberat die Signalwirkung der Kampagne in Bezug auf die Krankheit hervor. „Viele Werberäte und Werberätinnen unterstreichen die Wichtigkeit der Message des Sujets, sich auch ohne Haare wohl und schön zu fühlen. Diese Botschaft ist jedoch laut Werberatsgremium beim Wahrnehmen des derzeitigen Plakates nicht erkennbar“, so der Werberat weiter.
Der/die hat durch seine Beschwerde dem Plakat soviel Aufmerksamkeit gebracht, die es ohne das niemals gehabt hätte. Das Thema Alopezie war in aller Munde.
Janin Baumann
„Positiv angemerkt wurden jedenfalls das Engagement und die Aufklärungsarbeit der Geschäftsführerin.“ Janin Baumann wird keine Berufung einlegen: „Der/die hat durch seine Beschwerde dem Plakat soviel Aufmerksamkeit gebracht, die es ohne das niemals gehabt hätte. Das Thema Alopezie war in aller Munde.“
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