Der Traum von einer Fotovoltaik-Anlage endete vor Gericht. Ein Tiroler fühlt sich betrogen - doch ein deutscher Unternehmer wurde im Zweifel freigesprochen. Der Geschäftsmann ist in seiner Heimat kein Unbekannter.
Weil er einen Tiroler beim Kauf einer Fotovoltaik-Anlage betrogen haben soll, musste ein Deutscher (53) nun in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen. Der Vorwurf: Der Unternehmer habe sein Opfer zu einer hohen Anzahlung verleitet, dann aber nicht entsprechend geliefert.
Streit um inkludierte Leistungen
„Wir hatten vereinbart, dass 70 Prozent des Gesamtbetrages von 44.000 Euro zu überweisen sind, wenn wir bestimmte Arbeiten verrichtet haben“, sagte der Angeklagte aus. Doch der Zeuge widersprach: „Meiner Ansicht nach wären noch weitere maßgebliche Dinge und Arbeiten in den rund 37.000 Euro inkludiert gewesen, etwa die Speicher der Anlage.“
Freispruch im Zweifel
Für den Richter war am Ende nicht genau zu eruieren, welche Leistungen genau hätten verrichtet werden sollen. „Das ist in den Rechnungen und Vereinbarungen schlichtweg nicht festgehalten“, erklärte er und fällte einen Freispruch im Zweifel.
Die Art und Weise, wie Sie agieren, ist keine ordentliche Geschäftsgebarung.
Der Richter
Kritik von Richter an „Geschäftsgebarung“
Dem Deutschen, der in seiner Heimat schon mehrere Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung und Betrug einstecken musste, las der Richter aber ordentlich die Leviten: „Die Art und Weise, wie Sie agieren, ist keine ordentliche Geschäftsgebarung.“ Damit bezog er sich etwa auf „zahllose Firmen“ in Deutschland und Österreich, die der Angeklagte gründe sowie führe und bei denen er offenbar nach dem „Loch auf, Loch zu“ Prinzip agiere.
Fall womöglich zivilrechtlich relevant
Verteidiger und Staatsanwältin schlossen sich schließlich dem Urteil an und meldeten Rechtsmittelverzicht an. „Ich sehe keinen Schaden“, sagte sein Verteidiger zuvor und verwies auf den Zivilrechtsweg, zumal das vermeintliche Betrugsopfer auf zahlreiche Mängel bei der noch immer nicht fertiggestellten PV-Anlage verwies.
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