Prozess in Innsbruck

Tierquälerei: Tiroler hielt Rabe an kurzer „Leine“

Tirol
02.02.2024 08:00

Ein Rabe, angeleint, mit einer Schnur und einem Karabiner am Bein in einem offenen Käfig im Garten, brachte einen Tiroler (39) wegen Tierquälerei vor Gericht. Er habe aber stets nur „die besten Absichten gehabt“, meinte der Angeklagte vor dem Richter. Es sei nicht der erste Vogel gewesen, den er verletzt gefunden hat und dann „aufpäppeln“ wollte.

Auch bei dem Raben war das so: „Er hatte offensichtlich eine Verletzung am Flügel und konnte nicht mehr fliegen.“ Laut Anklage, die auf Tierquälerei lautete, soll er den verletzten Raben schließlich in einem offenen Käfig mit einer kurzen Schnur und einem Karabiner am Bein angeleint gehalten haben

Der Angeklagte vor Gericht. (Bild: Markus Stegmayr, Krone KREATIV)
Der Angeklagte vor Gericht.

„Die Schnur ist acht Meter lang gewesen“, verteidigte sich der 39-Jährige, der sich „nicht schuldig“ bekannte. Zudem wurde der Käfig „Nachts mit einem Holzgitter geschlossen“, schilderte er die Umstände.

Angeklagter wollte Raben freilassen
Den Raben, den er von 31. August bis 16. Oktober „betreute“, wollte er dann wieder freilassen. „Das hat sich aber überschnitten, weil dann die Polizei bei mir stand“, berichtete der Angeklagte. Auf die Frage von Richter Paul Menardi, ob er denn nicht wisse, dass es verboten sei Wildtiere zu halten, antwortete der Tiroler leicht aggressiv: „Ich kenne mich aber mit Vögeln aus“. Er besitze zwar keinen Falkner-Schein, könne aber „auf dieses Stück Papier auch gut verzichten“.

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Ich kenne mich mit Vögeln aus.

Der Angeklagte vor Gericht

Geldbuße statt gemeinnütziger Arbeit
Richter und Staatsanwalt hatten schließlich trotz des Verhaltens Einsehen mit dem unbescholtenen „Vogelfreund“. „Aus meiner Sicht spräche nichts gegen eine Diversion“, sagte Menardi und der Staatsanwalt willigte ein. Allerdings kam es zu Problemen bei den diesbezüglichen „Konditionen“. Das Angebot, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten zu müssen, schlug der arbeitslose Mann nach längerem Überlegen aus.

Bei einem neuerlichen Anlauf des Richters einigte man sich auf eine Geldbuße von 300 Euro, die der Mann auch gleich vor Ort am Gericht bezahlte. Eigentlich trieb ihn aber eine ganz andere Sorge um: „Heißt das jetzt, dass ich keine Vögel mehr aufpäppeln darf“, fragte er und verließ schließlich wütend den Verhandlungssaal mit den Worten, dass er also „den nächsten Vogel einfach liegen lassen wird.“

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