Über achtlos am Gehweg abgestellte oder gar in den Lendkanal geworfene E-Roller musste die „Krone“ schon mehrfach berichten. Ab Juni soll ein neues Regelwerk in Klagenfurt klare Regeln vorgeben, welche die Verkehrssicherheit verbessern sollen.
Pro Vermieter dürfen in der Kärntner Landeshauptstadt nur noch 200 Roller aufgestellt werden - maximal 15 an einem Standort -, und zwar auf gekennzeichneten Flächen. Außerhalb solcher Flächen ist das Abstellen verboten. In den Fußgängerzonen darf maximal 8 km/h schnell gefahren werden, im übrigens Stadtgebiet mit bis zu 20 km/h.
In Fußgängerzogen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen, in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Geh- und Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Bushaltestellenbereich und auf Flächen mit taktilem Leitsystem heißt es: E-Scooter abstellen verboten!
Festgeschrieben sind nun auch Ausstattung und Geschwindigkeit. Die elektrischen Klein- und Miniroller selbst müssen mit leicht bedienbaren Blinkern ausgestattet sein und über einen Ständer verfügen. In Fußgängerzonen gilt für sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 8 km/h und im übrigen Stadtgebiet von maximal 20 km/h.
Vermieter müssen künftig falsch abgestellte E-Scooter binnen zwei Stunden nach erfolgter Meldung abholen. Passiert dies nicht, kann die Behörde die Entfernung veranlassen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der neuen Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar.
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