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„Wer will selig sterben, geb’ an die rechten Erben“, besagt ein Sprichwort. Das wird deutlich komplizierter, wenn sich Beteiligte und bzw. oder Vermächtnis nicht in Österreich, sondern im Ausland befinden. Sie wollen Ihren Anteil aber auch in der Ferne gesichert wissen? Dann lesen Sie weiter!
Immer dann, wenn beim Erben Menschen und Vermögen unterschiedlicher Länder eine Rolle spielen, geht es um internationales Erbrecht. „Innerhalb der EU regelt die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht und das zuständige Gericht. Diese gilt in der ganzen EU, ausgenommen sind nur Irland und Dänemark“, wissen die Experten der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Schneider & Schneider.
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